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29.06.2022

Land erhöht Förderung im sozialen Wohnungsbau

Bei der sozialen Wohnraumförderung des Landes gibt es zahlreiche Verbesserungen. Das Programm wird vielfältiger und nachhaltiger. Insgesamt investiert das Land in diesem Jahr die Rekordsumme von 377 Millionen Euro in dieses Förderprogramm.

Seit Mittwoch, 1. Juni, gibt es deutlich verbesserte Konditionen bei der sozialen Wohnraumförderung des Landes. Die Attraktivität der Förderangebote wurde gesteigert, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das Förderprogramm wurde umfangreich und vielfältig geändert. Unter anderem wurde bei der Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus der Festbetrag berücksichtigungsfähiger Baukosten pro Quadratmeter Wohnfläche von 3500 auf 4000 Euro angehoben.

Zugleich gibt es auch höhere Zuschüsse für jene, die dazu bereit sind eine neue Sozialbindung für eine bereits bestehende Mietwohnung zu begründen. Die Dauer der Sozialbindung wurde auf bis zu 40 Jahre erhöht. Eine längere Bindung wird zudem höher gefördert. Mit neuen Angeboten wurde das Programm weiter ausgebaut – zum Beispiel für Werkmietwohnungen oder für eine Modernisierungsförderung, wenn gleichzeitig Miet- und Belegungsbindungen begründet werden. Um den Bau neuer Sozialwohnungen klimafreundlicher zu gestalten, ist zudem vorgesehen, eine Nachhaltigkeitszertifizierung einzuführen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen teilte mit, dass das Land erreichen wolle, dass der Klimaschutz bereits bei den Bauplanungen mitgedacht wird.

Im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022 werden bei der Förderung selbst genutzten Wohneigentums – wie bisher – verschiedene Maßnahmen gefördert.

Der Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums wird gefördert, wenn das Vorhaben mindestens die energetische Voraussetzung Neubaustandard Plus oder Energiesparhaus erfüllt. Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen sind ebenfalls förderfähig. Anpassungsmaßnahmen zum altersgerechten Umbau bestehenden Wohnraums fallen unter die Förderung, sofern dabei die aktuellen Anforderungen der DIN 18040-2 erfüllt werden. Des Weiteren können für den Erwerb bestehenden Wohnraums und erwerbsnahe Modernisierung Fördermittel beantragt werden.

Der Sockelbetrag des zinslosen Darlehens hat sich erhöht. Die Zinsverbilligung erstreckt sich auf 15 Jahre, der Tilgungssatz beträgt 2,25 Prozent. Für einen Haushalt mit einem minderjährigen Kind beträgt das Darlehen bis zu 222.500 Euro und erhöht sich mit einer steigenden Zahl haushaltszugehöriger Kinder. 

Die zum 1. Februar 2022 eingeführte Kompensationsförderung nach Wegfall der KfW-55-Förderung in Form eines Tilgungszuschusses in Höhe von 20.000 Euro wird fortgesetzt.

Bei Erreichen des Standards eines Energiesparhauses wird eine Zusatzförderung von 50.000 Euro gewährt. In diesem Fall erstreckt sich die Zinsverbilligung auf 20 Jahre.

Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel ist, dass weder mit dem Bau begonnen noch der Kaufvertrag für das neue oder gebrauchte Objekt unterschrieben wurde. Außerdem sind Einkommensgrenzen- und Belastungsobergrenzen zu beachten und entsprechende Eigenmittel nachzuweisen. Anträge auf Förderung selbstgenutzten Wohneigentums müssen direkt beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis – Wohnraumförderstelle – eingereicht werden.

Informationen zum Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022 erteilen im Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Kreisbauamt, Petra Oberst, Telefon 09341/82-5741, und Susanne Ebert, Telefon 09341/82-5735.

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