Vorlesen
Seiteninhalt
28.06.2022

Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und ÖPNV tagte - Entwicklungen in der stationären Pflege vorgestellt

Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr informierten sich in der vergangenen Sitzung über die Suchtberatung im Main-Tauber-Kreis. Michael Goldhammer, Leiter der Suchtberatungsstelle des AGJ-Fachverbandes für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V., stellte die Arbeit der Suchtberatung im Main-Tauber-Kreis vor. Der AGJ-Fachverband betreibt drei Suchtberatungsstellen im Landkreis, in Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim und Wertheim. Zu den Tätigkeitsbereichen gehört zum Beispiel die Beratung für Betroffene und Angehörige. 

Goldhammer stellte das Alkoholpräventionsprogramm „Hart am LimiT - HaLT“ vor. Das Programm wird seit 2010 im Landkreis umgesetzt und umfasst insbesondere die Beratung von Jugendlichen, die aufgrund einer Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert wurden. Wichtiger Bestandteil des Programms ist auch die Prävention. Hierbei arbeitet die Suchtberatung eng mit der Jugendhilfe, den Kommunen, der Polizei und den Festveranstaltern und Vereinen zusammen.

Die Entwicklungen in der stationären Pflege und ihre Auswirkungen auf die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch wurden vorgestellt. Wie die Anzahl der hochbetagten Personen über 85 Jahre steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen im Main-Tauber-Kreis. Ist ein Pflegeheimaufenthalt notwendig, können – je nach Pflegeheim – monatliche Kosten von mehr als 5400 Euro entstehen. An den Kosten der stationären Pflege beteiligen sich die Pflegekassen in Abhängigkeit vom festgestellten Pflegegrad und der Dauer des Heimaufenthaltes.

Darüber hinaus erhalten heimbetreuungsbedürftige Personen Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe), wenn deren Einkommen und ihr nicht geschütztes Vermögen nicht ausreicht, um die Heimkosten zu decken. Die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) in Einrichtungen steigen ebenfalls an. Während die Ausgaben in der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen für das Jahr 2015 noch 3,4 Millionen Euro betrugen, lagen sie im Jahr 2021 bei 6,5 Millionen Euro. Auch ab 2023 ist mit einem weiteren Anstieg des Sozialhilfeaufwandes zu rechnen. Außer den jährlichen Kostensteigerungen führen auch neue gesetzliche Regelungen zu einem Anstieg der Ausgaben für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen. Beispielsweise wird die Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens voraussichtlich mit einer Personalmehrung und steigenden Preisen einhergehen.

Im Vergleich zur häuslichen Pflege verursacht die stationäre Pflege höhere Kosten und bindet mehr Pflegepersonal. Daher gilt es aus Sicht der Kreisverwaltung, Unterstützungs- und Pflegeangebote zu schaffen, um eine Versorgung der Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich zu sichern und einen Pflegeheimaufenthalt zu vermeiden oder zeitlich zu verzögern. Dazu gehört außer einem ausreichenden Angebot an ambulanter Pflege durch Pflegedienste auch die Entlastung pflegender Angehöriger durch Unterstützungsangebote und ein ausreichendes Angebot an Tages- und Kurzzeitpflege. Dies berücksichtigt auch den Willen eines Großteils der Betroffenen, möglichst lange im gewohnten Umfeld zu Hause bleiben zu können.

Thema war auch der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen an Kreisstraßen. Bis 2026 sollen 64 Haltestellen in mehreren Bauabschnitten angepasst werden. Bei der Umsetzung werden die Kommunen durch eine Landesförderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt. Auch der Landkreis beteiligt sich finanziell am barrierefreien Ausbau und übernimmt 50 Prozent der nach Abzug des Landeszuschusses verbleibenden Kosten.

Seit 2020 wurden bereits neun Haltestellen barrierefrei ausgebaut, teilweise mit mehreren Bussteigen. Ab dem Jahr 2022 sollen weitere Umbaumaßnahmen folgen. In der Vorberatung hat der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr der Auftragsvergabe zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen in den Bereichen Nord und Süd an die Firma Anton Bokmeier aus Bad Mergentheim zugestimmt. Das Brutto-Auftragsvolumen beträgt 391.671,95 Euro für den nördlichen Teil und 669.351,51 Euro für südlichen Teil des Landkreises. Nach Abzug der Landesförderung und des Eigenanteils der Kommunen verbleibt für den Landkreis eine Nettobelastung von insgesamt 160.162 Euro. Über die Vergabe entscheidet der Kreistag in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. Juli.

Seite zurück nach oben Seite drucken