Vorlesen
Seiteninhalt
03.05.2022

Landrat Schauder ruft zur Teilnahme am Zensus auf

In Deutschland wird zum Stichtag 15. Mai 2022 ein Zensus stattfinden, also eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die öffentliche Hand braucht hierzu aktuelle Daten, da der letzte Zensus in Deutschland mehr als zehn Jahre zurückliegt. Auch im Main-Tauber-Kreis werden Daten der Einwohnerinnen und Einwohner erhoben. 

Die Daten, die im Rahmen des Zensus gesammelt werden, helfen den Landkreisen sowie Städten und Gemeinden beispielsweise dabei, die benötigte Anzahl an Kindergärten-, Schul- sowie Seniorenheimplätzen zu planen. Außerdem geben sie Aufschluss darüber, wie viele Versorgungseinrichtungen, Sportanlagen, Kläranlagen und Bauplätze benötigt werden. Nur aufgrund einer korrekten Einwohnerzahl erhält der Main-Tauber-Kreis von Bund und Land zudem Geld in vorgesehener Höhe, um seine Aufgaben zu erfüllen.

Alle zehn Jahre wird deshalb überprüft, ob die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen in den Städten und Kreisen in Deutschland noch richtig sind. Der Zensus 2022 findet in den nächsten Wochen statt. Für die Volkszählung wird aber nur ein Teil der Bevölkerung gezählt, um Aufwand und Kosten zu reduzieren. Aus diesen Stichproben erfolgen dann Hochrechnungen auf die gesamte Bevölkerung.

„Damit die erhobenen Daten möglichst aussagekräftig sind, ist es besonders wichtig, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner, die für die Stichprobe ausgewählt worden sind, beim Zensus mitmachen. Für sie besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht“, sagte Landrat Christoph Schauder. „Dazu erhalten diese Personen in den nächsten Tagen Post vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis, mit der sich eine Erhebungsbeauftragte oder ein Erhebungsbeauftragter für ein kurzes Gespräch ankündigt“, ergänzt der Landrat. Während des Gesprächs werden die persönlichen Daten geklärt, wie beispielsweis Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnstatus (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz). Der oder die Erhebungsbeauftragte werden sich dafür ausweisen.

„Ich danke allen für die Zensusstichprobe ausgewählten Einwohnerinnen und Einwohnern schon jetzt sehr herzlich für ihre Mitwirkung“, sagte Landrat Schauder.

„Bei einem Teil der Bevölkerung werden im Anschluss an dieses Gespräch persönliche Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen übergeben, mit dem weitere Fragen unter anderem zur Bildung und Erwerbstätigkeit sowie zum Beruf beantwortet werden sollen“, teilt Jörg Scheidel, Leiter der Zensusstelle beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, mit.

„Zu Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen werden deren Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen des Zensus 2022 durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auf postalischem Weg befragt. Vollständige Angaben zur Gebäude- und Wohnungszählung sind für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen ebenso wichtig“, erläutert Dr. Bernhard Blümm, stellvertretender Zensusstellenleiter beim Landratsamt.

Seite zurück nach oben Seite drucken