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Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt

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Standesamtsaufsicht

Allgemeine Informationen

Die Standesämter bei den Städten und Gemeinden im Main-Tauber-Kreis (auch Große Kreisstädte) unterliegen der Aufsicht des Landratsamtes. Zu den Aufgaben gehören neben der Prüfung der Tätigkeiten der Standesbeamten insbesondere die Vorlagepflichten der Standesämter bei der Beurkundung von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung, so zum Beispiel bei Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen von Deutschen im Ausland, bei der Namensführung mit Bezug zum ausländischen Recht oder bei der Anerkennung von Eheschließungen im Ausland.

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Nicht zutreffend.

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Hinweise

Rechtsbehelf

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 21. November 2013 durch das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

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