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Bioabfall entsorgen

Allgemeine Informationen

Bioabfälle können Sie im Main-Tauber-Kreis entsorgen

  • durch Eigenkompostierung,
  • in einer separaten Biotonne.

Grüngut, vor allem holzige Gartenabfälle, können Sie an den fünf Kompostplätzen oder über die Grüngutcontainer im Main-Tauber-Kreis abgeben.

Was kommt in die Biotonne?

Küchenabfälle:

  • Schalen von Kartoffeln, Eiern und Nüssen
  • Schalen von Südfrüchten (z.B. Orangen, Bananen, Zitronen oder Grapefruit)
  • Obst-, Gemüse- und Salatabfälle
  • Brot- und Gebäckreste
  • verdorbene pflanzliche Lebensmittel (ohne Verpackung)
  • Kaffeesatz, Kaffeefilter, Teeblätter, Teebeutel

Garten- und Pflanzenabfälle:

  • Baum-, Strauch- und Heckenschnitt (zerkleinert); größere Mengen sind an die Recyclinghöfe oder Kompostplätze zu bringen
  • Blumen
  • Blumenerde ohne Topf
  • Erkrankte Pflanzen und Pflanzenteile
  • angewelkter Rasenschnitt
  • Laub
  • Heu und Stroh
  • Unkraut
  • Zimmerpflanzen
  • Wurzeln ohne große Wurzelstöcke

NEIN - nicht in die braune Tonne: Unverrottbare Abfälle

In die Mülltonne:

  • Feisch, Wurst, Knochen
  • Fäkalien
  • Kohlen-, Holzasche und Ölruß
  • Metall- und kunststoffbeschichtete Einwickelpapiere
  • Straßenkehricht einschl. zusammengekehrte Grünreste
  • Pergamentpapier
  • Textilreste
  • Windeln
  • Staubsaugerbeutel
  • Kleintierstreu
  • Zigarettenstummel
  • Tapeten, Leder, Gummi, Porzellan
  • Papierhandtücher

In den gelben Wertstoffsack:

  • Plastiktüten und -flaschen
  • Konserven- und Getränkedosen
  • Milch- und Saftkartons
  • Kunststofffolien
  • Joghurt- und Sahnebecher

Zu den Recyclinghöfen:

  • Styropor (sauber)
  • Behandeltes Holz, Obstkisten, Sägespäne

Voraussetzungen

Jeder Haushalt ist grundsätzlich verpflichtet, eine Biotonne zu nutzen. Die Pflicht zur Nutzung einer Biotonne entfällt, wenn die Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer die geeigneten Bioabfälle fachgerecht kompostieren. Bei der Kompostierung sind Beeinträchtigungen der Allgemeinheit auszuschließen.

Biotonnen, die nicht genutzt werden, sind dem AWMT schriftlich zu melden und zurückzugeben. Auch bei Wegzug aus dem Landkreis oder Wohnungswechsel innerhalb des Landkreises ist dies dem AWMT mitzuteilen. Die Behälter sind an den Haushalt gebunden und dürfen nicht zweckentfremdet werden.

Mehrere Haushalte, deren Wohnungen sich auf demselben Grundstück befinden, können gemeinsam Bioabfalltonnen nutzen.

Zuständige Stelle

Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis

Verfahrensablauf

Haben Sie eine Biotonne bestellt und die entsprechendeGebühr bezahlt, wird Ihr Bioabfall zu den im Abfallkalender genannten Terminen abgefahren. Anstelle der Jahresgebührenmarke erhält jeder Haushalt seit 2020 jährlich einen Gebührenbescheid und hat diesen zu bezahlen.

Zur An-, Um-, Abmeldung oder Änderung einer Biotonne verwenden Sie bitte das hierzu zur Verfügung stehende Formular. Das Formular muss unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis gesendet werden. Wichtig: Bei Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung / Änderungen können wir Ihre Daten erst bearbeiten, wenn Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet haben, da uns die Daten elektronisch übermittelt werden. Das SEPA-Lastschriftmandat kann nur im Original angenommen werden. Außerdem können Sie gegebenenfalls bei Änderung Ihres Biomülltonnenbedarfs eine Erstattung der Abfallgebühr beantragen. Verwenden Sie hierfür ebenfalls das zutreffende Formular. 

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Kosten

Die Jahresgebühr wird nach der Größe des Abfallbehälters bemessen. Sie beträgt jährlich

  • 80 Liter Füllraum 68,00 EUR
  • 120 Liter Füllraum 99,00 EUR
  • 240 Liter Füllraum 193,00 EUR

Bei Zugängen und Abgängen von Bioabfallgefäßen im Laufe eines Jahres beträgt die Behältergebühr für jeden vollen Kalendermonat der Inanspruchnahme der Biotonne ein Zwölftel des Jahresbetrages.

Bearbeitungsdauer

Der Inhalt der Biotonne wird zweiwöchentlich (von Mai bis einschließlich Oktober wöchentlich) eingesammelt.

Hinweise

Der Behälter ist am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens um 6.00 Uhr zur Abholung am Rande des Gehwegs oder Straßenrand bereitzustellen. Der Inhalt der Biotonne wird zweiwöchentlich (von Mai bis einschließlich Oktober wöchentlich) eingesammelt.

Stellen Sie die Biotonne nach Möglichkeit an einem schattigen Platz auf. So wird auch im Sommer vermieden, dass sich unangenehme Gerüche bilden.

Alle Küchenabfälle - besonders Essensreste - sollten immer in Lagen von Zeitungspapier eingewickelt werden. Dies bindet Feuchtigkeit, und zusätzlich werden unnötige Geruchsbelästigungen vermieden. Geben Sie bitte niemals Abfalltüten aus Plastik oder Maisstärke (Folienbeutel) in die Biotonne. Kunststoff ist nicht kompostierbar.

In der kalten Jahreszeit lassen Minustemperaturen die organischen Abfälle in der Biotonne gefrieren. Die Folge ist, dass die Biotonne nicht geleert werden kann. Der Boden der Biotonne sollte deshalb grundsätzlich mit Zeitungsblättern ausgelegt werden. Dies verhindert, dass in der kalten Jahreszeit die Abfälle festfrieren, und im Sommer wird Feuchtigkeit gebunden.

Rechtsbehelf

Rechtliche Grundlage ist die Abfallwirtschaftssatzung.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 2. Januar 2024 durch den Abfallwirtschaftbetrieb Main-Tauber-Kreis des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis aktualisiert.

Formulare und weitere Angebote

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