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Kreis-Leistungen

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Wertstoffe entsorgen

Allgemeine Informationen

Wertstoffe sollen möglichst hochwertig recycelt werden. Achten Sie auf eine sorgfältige Trennung.

Wertstoffe sind:

  • Altpapier
  • Kartonagen
  • Altglas
  • Kunststofffolien
  • Kunststoffverpackungen (Hohlkörper)
  • Mischkunststoffe
  • Alttextilien
  • Altholz
  • Altmetall
  • Altreifen
  • Elektro- und Elektronikgeräte
  • Pflanzliche Garten und Parkabfälle
  • Mineralischer Bauschutt

Voraussetzungen

Wertstoffe müssen getrennt und sauber sein.

Zuständige Stelle

Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis

Verfahrensablauf

Folgende Abfälle zur Verwertung dürfen nicht in den Restabfallbehälter bereitgestellt werden, sondern sind im Rahmen der Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 und 2 KrWG

  1. zu den stationären Sammelstellen (z.B. Recyclinghöfe, Depotcontainerstandorte, Wiederverwertungsstationen) zu bringen und dort in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter einzuwerfen (Bringsystem): z.B. Altglas (Flaschen und Gläser aus Verpackungen), Schrott.

  2. zu den stationären Sammelstellen (Recyclinghöfe) zu bringen und dort in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter einzuwerfen bzw. einzustellen:

    Altpapier, Kartonagen, Altglas, Kunststofffolien, Kunststoffverpackungen (Hohlkörper), Mischkunststoffe, Alttextilien, Altholz, Altmetall, Altreifen, Elektro- und Elektronikschrott, pflanzliche Garten- und Parkabfälle und mineralischer Bauschutt.

    Die jeweiligen Standorte und Annahmezeiten der stationären Sammelstellen werden vom Landkreis bekanntgegeben.

Garten- und Parkabfälle (z.B. Baum-, Hecken- und Rasenschnitt sowie pflanzliche Friedhofsabfälle) können bei den Kompostplätzen des Landkreises angeliefert werden (Bringsystem).

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Kosten

Zahlreiche Stoffe werden bei den Sammelstellen kostenlos angenommen. Die Höhe der für bestimmte Stoffe anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte unserer Abfallwirtschaftssatzung in der Fassung ab 1. Januar 2024.

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Rechtliche Grundlage ist die Abfallwirtschaftssatzung.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 2. Januar 2024 durch den Abfallwirtschaft Main-Tauber-Kreis des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis aktualisiert.

Formulare und weitere Angebote

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