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Sachgebiet Schwerbehindertenrecht

Das SGB IX verbessert die Situation behinderter Menschen von Grund auf. Sein Leitmotiv: Teilhabe und Selbstbestimmung.

Es hilft behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihre eigenen Belange so weit wie möglich selbst und eigenverantwortlich zu bestimmen. Um möglichst konkret auf unterschiedliche Bedürfnisse eingehen zu können, wurden die Verbände, die Selbsthilfegruppen und die Interessenvertretungen behinderter Menschen intensiv in den Beratungsprozess eingebunden.

Das neue Gesetz hat an die Stelle der Fürsorge die Idee der Teilhabe gesetzt. Teilhabe bedeutet: Durch die notwendigen Sozialleistungen sollen behinderte Menschen die Hilfen erhalten, die sie benötigen, um am Leben der Gesellschaft und insbesondere am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Die Rechtsgrundlage der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ergibt sich aus dem SGB IX.

Zur Durchführung des Schwerbehindertenrechts gehören die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung, die Feststellung der Vorraussetzungen für Nachteilsausgleiche wie Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr, Freifahrt für Begleitpersonen, Parkerleichterungen, Steuerfreibeträge und Rundfunkgebührenbefreiung/Ermäßigung. Hinzu kommen die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen und die Ausgabe von Wertmarken für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr.

Servicezeiten

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:

Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr



Übergeordnete Organisationseinheiten

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