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Angebot Kommunaler Behindertenbeauftragter im Main-Tauber-Kreis nutzen

Allgemeine Informationen

Der Kommunale Behindertenbeauftragte im Main-Tauber-Kreis ist Ansprechpartner, Anlaufstelle, Informationsstelle und Kooperationspartner. Er berät unabhängig, persönlich und kostenlos. Der Behindertenbeauftragte unterstützt Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige bei ihren Anliegen und hilft, Kontakte zu den verschiedenen Diensten und Behörden herzustellen.

Er bündelt in seiner Funktion als Vermittler die verschiedenen Anliegen der im Main-Tauber-Kreis lebenden Menschen mit Behinderung; er arbeitet mit Einrichtungen, Behindertenverbänden, Selbsthilfeorganisationen sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Kommunalverwaltung eng zusammen. Er wirkt mit bei der Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft. Er unterstützt die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, damit diese sichtbarer Teil der Gesellschaft sind und die Möglichkeit haben, gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben und diese mit zu gestalten.

Weitere Aufgaben sind:

  • unabhängige Vertrauensperson für Anliegen und Beschwerden
  • Beratung in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderung zur Weiterentwicklung der Behindertenpolitik auf Kreisebene und Mitwirkung bei der Planung
  • Veranstaltungen für Menschen mit Behinderung, wie z.B. Betroffenen- und Angehörigenkonferenzen
  • Netzwerkarbeit und Teilnahme an Arbeitskreisen, soweit die Belange von Menschen mit Behinderungen betroffen sind
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Informationsmaterial, Broschüren, Flyer etc., soweit die Belange von Menschen mit Behinderungen betroffen sind.

Organisatorisch ist der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung als Stabsstelle im Dezernat Jugend, Soziales und Gesundheit angegliedert.

Voraussetzungen

Das Angebot des Behindertenbeauftragten richtet sich an:

  • Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen - als Ombudsmann, Unterstützer, Vermittler und Informationsstelle im Einzelfall
  • die Landkreisverwaltung, die Verwaltungen der Städte und Gemeinden und die politischen Gremien des Kreises bei allen Vorhaben, Planungen und Entscheidungen, die die spezifischen Belange von Menschen mit Behinderung betreffen
  • Organisationen, Verbände und Selbsthilfegruppen
  • Vereinigungen und Persönlichkeiten, die den Main-Tauber-Kreis zu einem inklusiven Gemeinwesen weiterentwickeln wollen.

Der Behindertenbeauftragte kann keine Einzelfallprüfung oder Rechtsberatung vornehmen. Er hat auch keine Möglichkeit, Behörden oder anderen Stellen Weisung zu erteilen, und er entscheidet auch nicht über Leistungen.

Verfahrensablauf

Individuell.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Individuell.

Kosten

Die Beratung ist kostenlos.

Hinweise

Folgen.

Rechtsbehelf

Folgt.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 11. Mai 2016 durch den Kommunalen Behindertenbeauftragten im Main-Tauber-Kreis erstellt.

Formulare und weitere Angebote

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