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Allgemeiner Sozialer Dienst - Bereich Mitte & Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer

In schwierigen Lebenssituationen haben Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) Ansprechpartner, die Fragen kompetent beantworten und ggf. auch weiterführende ambulante und stationäre Hilfen vermitteln. In Trennungssituationen bietet der ASD allen Familienangehörigen Beratung in Umgangs- und Sorgerechtsfragen an und berichtet gegebenenfalls dem Familiengericht. Kinder und Jugendliche in besonderen Nöten wie Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung finden im ASD jederzeit verständnisvolle Begleitung; in akuten Konfliktsituationen unterstützt der ASD die Betroffenen durch fachkundiges Krisenmanagement und sucht mit ihnen gemeinsam nach Lösungen. Schließlich betreut der ASD straffällige junge Menschen bis zum 21. Lebensjahr. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sachgebietes Mitte sind zuständig für die Städte und Gemeinden Assamstadt, Großrinderfeld, Tauberbischofsheim, Wittighausen, Grünsfeld, Lauda-Königshofen, Boxberg und Ahorn.

Das Sachgebiet ist zudem kreisweit für die Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) zuständig. Hierzu gehören vorläufige Inobhutnahmen und Inobhutnahmen von UMA, die Weiterleitung von UMA an andere Kreise nach dem Verteilungsschlüssel sowie behördliche Verfahren zur Altersfeststellung von UMA durch mindestens zwei Mitarbeiter. Hinzu kommen die Einleitung und Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren von UMA, die Beantragung von Vormundschaften sowie Erziehungshilfen inklusive Hilfeplanung für UMA. In erster Linie handelt es sich hierbei um stationäre Hilfen in Einrichtungen der Jugendhilfe und in Gastfamilien. Ferner werden Hilfen für junge Volljährige gewährt, soweit dies von den jungen Ausländern beantragt wird und der Bedarf besteht. Auch die Integration von UMA im Main-Tauber-Kreis gehört zu den Aufgaben des Sachgebietes.

Servicezeiten

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:

Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr



Übergeordnete Organisationseinheiten

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