Vorlesen
Seiteninhalt
08.02.2023

Jugendschöffe - eine wichtige und interessante Aufgabe

Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 findet in diesem Jahr auch in Baden-Württemberg die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bei den Bezirksjugendschöffengerichten und den Jugendkammern der Landgerichte statt. Das Jugendamt des Landratsamtes stellt im Main-Tauber-Kreis die Vorschlagslisten für dieses Ehrenamt auf.

„Das Schöffenamt ist ein verantwortungsvolles und unverzichtbares Element unseres demokratischen Rechtsstaates. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen fällen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern die Urteile in Jugendstrafverfahren“, stellt Landrat Christoph Schauder die Bedeutung des Ehrenamtes heraus.

Die Vorschlagsliste, die das Jugendamt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber erstellt, wird durch den Jugendhilfeausschuss verabschiedet und anschließend an die Amtsgerichte übersandt. Dort findet in der zweiten Jahreshälfte die Jugendschöffenwahl für die Bezirksjugendschöffengerichte bei den Amtsgerichten in Tauberbischofsheim und Ellwangen statt sowie die Wahl für die Jugendkammern bei den Landgerichten in Mosbach und Ellwangen.

Für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gelten dabei bestimmte Voraussetzungen. Neben der deutschen Staatsangehörigkeit muss beispielsweise der Wohnsitz im Main-Tauber-Kreis liegen. Bewerberinnen und Bewerber müssen zu Beginn der Amtsperiode am Montag, 1. Januar 2024, mindestens 25 Jahre alt sein beziehungsweise das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Darüber hinaus ist die persönliche Eignung der Schöffinnen und Schöffen ein Kriterium. Das Amt verlangt von den gewählten Personen in hohem Maße Unparteilichkeit und Urteilsreife. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Wer Interesse an der Wahrnehmung des Amtes einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen hat, wendet sich direkt an das Jugendamt, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim. Dort steht Amtsleiter Martin Frankenstein unter der Rufnummer 09341/82-5480 oder per E-Mail martin.frankenstein@main-tauber-kreis.de als Ansprechpartner zur Verfügung und beantwortet gern weitere Fragen.

Seite zurück nach oben Seite drucken