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Sachgebiet Umwelthygiene und Infektionsschutz

In der Umweltmedizin werden Einwirkungen aus der Umwelt auf die menschliche Gesundheit beobachtet, beurteilt und bewertet. Das Sachgebiet informiert und berät die Bevölkerung und die Behörden in Fragen des umweltbezogenen Gesundheits­schutzes.

Ein Themenschwerpunkt telefonischer Anfragen aus der Bevölkerung ist das Auftreten von Schimmelpilzen in Wohnräumen. Bei Planungsvorhaben und sonstigen Maßnahmen, die gesundheitliche Belange der Bevölkerung wesentlich berühren, nimmt das Sachgebiet zu den Umweltaus­wirkungen auf die menschliche Gesundheit Stellung.

Das Sachgebiet berät Einrichtungen in Fragen der Hygiene und überwacht die Einhaltung von Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften. Unter die Einrichtungen fallen Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Heime (insbesondere Altenpflege­heime), Krankenhäuser, Praxen, Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens, öffentlich zugängliche Sportstätten, Bäder und Badestellen sowie Kinderspielplätze, Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Camping- und Zeltlagerplätze, Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofswesens, Einrichtungen der Körperpflege und einige mehr.

Werden hygienische Mängel festgestellt, so wirken die Mitarbeiter darauf hin, dass die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Im Bereich der Trinkwasserver­sorgung ist das Gesundheitsamt gleichzeitig auch die für Anordnungen zuständige Behörde.

Im Sachgebet werden übertragbare Krankheiten epidemiologisch erfasst und Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit im erforderlichem Umfang ermittelt. Erkrankte werden insbesondere darüber beraten, wie sich die Weiterverbreitung der Krankheit vermeiden lässt.  Für Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten wollen, wird die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43) angeboten.

Servicezeiten

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:

Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr



Übergeordnete Organisationseinheiten

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