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Betreuungsbehörde

Nach dem Betreuungsgesetz ist für Erwachsene, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst besorgen können und keine ausreichende Vorsorge getroffen haben, auf Anregung oder von Amts wegen vom Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung anzuordnen.

Die Betreuungsbehörde berät zu allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht, informiert zu Fragen der (Alters-)Vorsorge für den Fall einer krankheitsbedingten Entscheidungsunfähigkeit mittels einer Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, unterstützt Familienangehörige und ehrenamtliche Betreuer bei der Führung einer gesetzlichen Betreuung, gewinnt Betreuer, die Betreuungen ehrenamtlich führen, gibt Einführungskurse zu Aufgaben eines ehrenamtlichen Betreuers und bietet für sie Unterstützung, Begleitung sowie Fortbildungen an.

Sie organisiert öffentliche Veranstaltungen zum Betreuungsrecht, beglaubigt Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen, unterstützt das Betreuungsgericht durch fachliche Stellungnahmen und schlägt ihm geeignete Betreuer vor. Die Betreuungsbehörde kooperiert mit dem örtlichen Betreuungsverein und berät Institutionen, die den zu betreuenden Personenkreis unterstützen. Sie koordiniert das Zusammenwirken von den an der Umsetzung des Betreuungsrechts beteiligten Akteuren und führt Regie für das kommunale Betreuungswesen. Außerdem führt sie selbst Betreuungen, für die keine natürliche Person oder kein Betreuungsverein bestellt werden kann.

Servicezeiten

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:

Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr



Übergeordnete Organisationseinheiten

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