Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung
Allgemeine Informationen Main-Tauber-Kreis
Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis unterhält eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nach § 7 Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz und stellt Beratungsnachweise aus.
Die Beratungsstelle steht zu Verfügung:
- bei Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und Kinderwunsch
- bei Fragen oder Problemen nach der Geburt des Kindes bis zum dritten Lebensjahr
- bei Fragen zu Verhütung und Familienplanung
- im Schwangerschaftskonflikt
- nach einem Schwangerschaftsabbruch
- bei Fragen zu pränataler (vorgeburtlicher) Diagnostik
- bei Fragen zu vertraulicher Geburt.
Die Beratungsstelle informiert:
- über soziale Hilfen und rechtliche Grundlagen wie z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Erziehungsgeld / Elterngeld und Unterhalt für das Kind
- über finanzielle Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Bundesstiftung, Leistungen der Landesstiftung, Leistungen nach SGB II und SGB XII, Mutterschaftsgeld, Betreuungsgeld und Kindergeld.
Die Beratungsstelle beantragt:
- Leistungen der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“
- Leistungen der Landesstiftung „Familie in Not"
- sowie Leistungen anderer Stiftungen und Fonds, welche Schwangere und Familien mit Kindern in Notsituationen unterstützen
Die Beratungssstelle vermittelt Einsätze von Familienhebammen.
Verfahrensablauf Main-Tauber-Kreis
Für die Beratung ist eine vorherige Terminvereinbarung unbedingt erforderlich. Die Terminvergabe erfolgt unter der Rufnummer 09341/82-5579.
Sonstiges Main-Tauber-Kreis
Die Beratung ist streng vertraulich.
Schwangerenberatung bieten im Main-Tauber-Kreis auch der Caritasverband im Tauberkreis, die Caritas Heilbronn-Hohenlohe sowie das Diakonische Werk an.
Kosten Main-Tauber-Kreis
Die Beratung ist kostenfrei.
Freigabevermerk Main-Tauber-Kreis
Dieser Text wurde am 13. Mai 2014 durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.