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Sachgebiet Ärztlicher Dienst

Der Ärztliche Dienst ist zuständig für die zusammenfassende gutachtliche Stellungnahme im sozialen Entschädigungs- und im Schwerbehindertenrecht, die gutachtliche Untersuchung zur Klärung z.B. der Pflegezulage, die versorgungsärztliche Stellungnahme nach fachärztlicher Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht, die versorgungärztliche Stellungnahme in Widerspruch- und Klageverfahren sowie bei Todesfällen im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechtes wie auch im Blindengeldverfahren.

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung



Übergeordnete Organisationseinheiten

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