Sachgebiet Soziales Entschädigungsrecht, Kriegsopferfürsorge
Das Soziale Entschädigungsrecht regelt die Versorgung bei Gesundheitsschäden, für deren Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einzustehen hat.
Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern. Die Fürsorgeleistungen sind zur Ergänzung der übrigen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) als persönliche Hilfe, Sachleistungen und Geldleistungen vorgesehen.
Opfer von Gewalttaten bedürfen eines besonderen Schutzes des Staates, weil die allgemeine soziale Absicherung vielfach unzureichend und Schadensersatz vom Täter in den meisten Fällen nicht zu erlangen ist. Mit dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz, OEG) sind die Bestimmungen des BVG einschließlich derjenigen der Kriegsopferfürsorge voll inhaltlich anzuwenden. Dies bezieht sich sowohl auf das Opfer selbst als auch auf die Hinterbliebenen von Gewaltopfern.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung