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01.12.2021

Ab sofort 3G-Regel auf Recyclinghöfen - Maskenpflicht besteht weiterhin

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) weist darauf hin, dass auf den Recyclinghöfen, Kompostplätzen, Erddeponien und der Kreismülldeponie „Heegwald“ für alle Anlieferinnen und Anlieferer ab sofort grundsätzlich die 3G-Regel gilt. Das bedeutet, dass diese Entsorgungsanlagen nur noch betreten werden dürfen, wenn die Anlieferinnen und Anlieferer entweder geimpft, genesen oder getestet sind.

Sofern weder ein Impf- noch einen Genesenen-Nachweis vorgelegt werden kann, muss beim Betreten der Entsorgungseinrichtung ein gültiger und zertifizierter Testnachweis von einer offiziellen Schnellteststelle beim Betriebspersonal vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Bei PCR-Tests beträgt die Frist 48 Stunden. Eigentests werden für den Nachweis nicht anerkannt. Zur Kontrolle muss zusätzlich ein Ausweisdokument mit Foto vorgelegt werden. Für Anlieferinnen und Anlieferer besteht zudem weiterhin Maskenpflicht.

Ein Zutritt ohne Nachweis und Maske ist nicht möglich. Anlieferinnen und Anlieferer werden in diesem Fall zurückgewiesen. Der AWMT bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Einschränkungen, welche aber im Zuge der Bekämpfung der Pandemie unabdingbar seien. „Im Interesse aller und um weiterhin die Anlieferungen zu ermöglichen bietet sich derzeit keine Alternative an“, erklärte Betriebsleiter Dr. Walter Scheckenbach.

Des Weiteren sollte auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Benutzerinnen und Benutzern und dem Personal der Anlagen geachtet werden. Die Gebühren sollten nach Möglichkeit abgezählt mitgeführt und dem Personal übergeben werden. Im Main-Tauber-Kreis sind die Wertstoffhöfe, Kompostplätze, Erddeponien und die Kreismülldeponie „Heegwald“ zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Informationen hierzu gibt es unter www.main-tauber-kreis.de/entsorgungseinrichtungen.

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