Sachgebiet Verkehrswesen
Die Arbeit der Straßenverkehrsbehörde steht im Zeichen der Verkehrssicherheit. Dazu werden Verkehrszeichen angeordnet.
Wichtige Aufgabengebiete sind ferner die Genehmigung von Schwertransporten sowie das Ausstellen von Parkberechtigungen für Schwerbehinderte. Werden Personen in Taxen, Mietwagen und Omnibussen oder Güter gewerblich befördert, muss eine Vielzahl verkehrsrechtlicher Vorschriften beachtet werden, bevor die Verkehrsbehörde entspechende Genehmigungen oder Ausnahmen erteilen kann.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Übergeordnete Organisationseinheiten
Leistungen
- Anwohnerparkausweis beantragen
- Arbeitsstellen im Straßenraum einrichten
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
- Ausnahme von Gurt- und Helmtragepflicht beantragen
- Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für ein Sonder-Kfz Stapler beantragen
- Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Anbaugeräte (Lof Fahrzeuge) beantragen
- Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
- Betrieb von Krankentransporten - Genehmigung beantragen
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
- Genehmigung für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen und/oder Mietomnibusverkehr beantragen
- Genehmigung für einen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen beantragen
- Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen
- Haltverbotzone einrichten
- Mietwagengenehmigung beantragen
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")
- Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
- Taxigenehmigung beantragen
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen