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Online-Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren (mit Zahlungsmöglichkeit)

Allgemeine Informationen

Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen geltendes Recht, die von Einzelnen begangen werden und in der Regel mit einem Bußgeld geahndet werden.

In vielen Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ist es möglich, sich alternativ zum üblichen Weg in Papierform auch elektronisch (online) zu äußern.

Betroffene können unser Online-Portal für die Möglichkeit zur Einsichtnahme in wesentliche Teile ihres Vorgangs oder für eine Äußerung zum Tatvorwurf nutzen.

Voraussetzungen

Eine Auskunft erhält, wer selbst betroffen ist oder einen Betroffenen vertritt. Der Zugang zur Online-Anhörung ist nur mit dem übersandten Zugangscode möglich.

Verfahrensablauf

Die Online-Anhörung können Sie für das Verwarnungs- und Bußgeldverfahren nutzen.

Verwarnungsgeldangebote sowie Anhörungsschreiben in Ordnungswidrigkeitenverfahren werden weiterhin per Brief zugestellt. Mit den darin aufgeführten individuellen Zugangsdaten können sich die Adressaten auf unserer Homepage anmelden und sich nochmals den Tatvorwurf oder die vorliegenden Beweisfotos ansehen. Die Angaben zur Person können geprüft und gegebenenfalls korrigiert oder ergänzt werden. Danach besteht die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf zu äußern und in diesem Zusammenhang eigene Beweismittel (Dokumente oder Fotos) hochzuladen. Die Angaben werden dabei sicher mittels SSL-Verschlüsselung übertragen.

Nach Darstellung einer Zusammenfassung kann der Versand der Stellungnahme bestätigt und eine Kopie hiervon heruntergeladen werden. Die Antwort wird in der Bußgeldstelle unmittelbar dem Verfahren zugeordnet.

Bei Verwarnungen kann die entsprechende Gebühr direkt online per PayPal, Giropay oder Kreditkarte bezahlt werden.

Verwarnung:

Bei der Verwarnung handelt es sich um ein Angebot, geringfügige Verstöße schnell und für beide Seiten - Betroffener und Behörde - kostengünstig zu ahnden. Die Verwaltungsbehörde erhebt bei der Verwarnung Beträge zwischen 5,00 Euro und 55,00 Euro. Die Verwarnung wird mit einfachem Brief versandt. Das Verfahren gilt mit der fristgerechten Bezahlung (innerhalb einer Woche nach Zugang) formell als abgeschlossen.

Bußgeldbescheid:

Vor Erlass des Bußgeldbescheides bekommt der oder die Betroffene Gelegenheit sich zum Tatvorwurf zu äußern. Dies geschieht in der Regel durch Übersendung eines Anhörungsbogens, sofern die betroffene Person nicht bereits vor Ort zur Ordnungswidrigkeit gehört worden ist. Die Anhörung können Sie auch online abwickeln.

Soweit durch den Betroffenen rechtswidrig und vorwerfbar eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, wird nach der Anhörung ein Bußgeldbescheid erlassen. Dieser Bescheid wird mit Postzustellungsurkunde zugestellt. Bei Ordnungswidrigkeiten, die nicht nachgewiesen werden können, stellt die Bußgeldstelle das Verfahren ein.

Der Bußgeldbescheid kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung durch Einspruch angefochten werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Einspruchs ist der Eingang des Schreibens bei der Bußgeldstelle. Die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

Fristen

Verwarnungen:

Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie damit einverstanden sind und das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche ab Zugang des entsprechenden Schreibens unter Angabe des Aktenzeichens auf das genannte Konto zahlen.

Zahlungserleichterungen werden nicht gewährt.

 

Bußgeldbescheid:

Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde Einspruch eingelegt wird. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist bei dieser Behörde eingeht.

Erforderliche Unterlagen

Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht.

Kosten

Soweit ein Bußgeldbescheid erlassen wird, fallen Gebühren und Auslagen an. Gegebenenfalls entstehen auch weitere Kosten für die Gewährung von Akteneinsichten und Verfahrensgebühren.

Hinweise

Informationen zu Ihrem Punktestand in Flensburg: Kraftfahrtbundesamt

Informationen zum Fahrpersonalrecht: Bundesamt für Logistik und Mobilität

Rechtsbehelf

Keine.

Im weiteren Verfahren kann im Wege des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen werden.

Rechtsgrundlage

Die Bußgeldstelle ist Verfolgungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten aus allen Rechtsbereichen. Hierunter fallen zum Beispiel Verstöße im Straßenverkehr, Verstöße gegen die Sozialvorschriften für das Fahrpersonal, aber auch Verstöße aus den Bereichen des allgemeinen Polizeirechts, des Gewerbe- und Lebensmittelrechts, des Umweltschutzes, des Waffenrechts, des Abfall- oder Baurechts.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 9. Dezember 2019 durch das Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Bußgeldstelle, erstellt.

Formulare und weitere Angebote

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