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Broschüren und Formulare Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT)

Hier können Sie die Broschüren, Formulare und Merkblätter des Abfallwirtschaftsbetriebes Main-Tauber-Kreis als PDF-Dokumente abrufen.

Broschüren

Formulare

  • Anlieferungserklärung / Anlieferungskontrollbogen PDF, 643 kB 20.12.2021
  • Antrag auf Zustimmung zur Ablagerung eines Abfalls mit leicht erhöhtem Organikgehalt PDF, 146 kB 04.10.2017
  • Entsorgung von Nachtspeicheröfen - Erzeugererklärung PDF, 73 kB 04.10.2017
  • Formblatt zur Grundlegenden Charakterisierung PDF, 975 kB 10.12.2021
  • Mustertabelle "WgC-Handlungshilfe" XLS, 52 kB 04.10.2017 Mit dieser Tabelle lässt sich die Homogenität eines beprobten Abfalls feststellen. Mit dem grünen Feld legen Sie die Deponieklasse fest. Die Kreismülldeponie Wertheim-Dörlesberg ist eine DK 2-Deponie. In den grauen Feldern geben Sie die Werte aus Ihren Untersuchungsbefund ein. In den blauen Feldern werden die Zuordnungswerte zur gewählten Deponieklasse angezeigt. In den orangen Feldern wird Ihnen angezeigt, ob der Abfall den Anforderungen an die Homogenität entspricht. Die eingetragenen Werte sind Beispielwerte und können überschrieben bzw. gelöscht werden.
  • Probenahmebegleitprotkoll PDF, 72 kB 04.10.2017
  • Probenahmeprotokoll PDF, 1,3 MB 04.10.2017 Hinweise zur Dokumentation der Probenahme und Probevorbereitung
  • SEPA-Basislastschriftmandat PDF, 105 kB 05.02.2020
  • Verrechnung von Bio- und Papiertonnenpfand PDF, 296 kB 28.07.2023 Mit dem im Landkreis eingeführten Ident-System kann der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) die eingesetzten Müllgefäße dem jeweiligen Haushalt direkt zuordnen. Die Pfandpflicht für Bio- und Papiertonnen entfällt somit. Erhobene Pfandgebühren werden gegen Abgabe der Pfandmarke mit dem nächsten Gebührenbescheid erstattet. Im Zeitraum von Januar 2002 bis Ende 2019 wurde für die Ausgabe der Biotonne Pfand erhoben. Für die Papiertonne galt diese Vorgehensweise von Anfang 2012 bis Ende 2019. Die Höhe des Pfands betrug jeweils 15 Euro. Als Nachweis für die Bezahlung wurden Pfandmarken ausgegeben, die mit dem Hinweis versehen waren "Diese Marke bitte sorgfältig aufbewahren". Bei Rückgabe der Mülltonne und gleichzeitiger Vorlage dieser Pfandmarke wurde dem Überbringer die Pfandgebühr erstattet. Die Pfandmarken können ab sofort an den AWMT zurückgegeben werden. Hierfür ist der Antrag "Verrechnung von Bio-/Papiertonnenpfand" auszufüllen, die Original-Pfandmarke auf die Rückseite zu kleben und das Formular dann direkt an den AWMT zu senden oder über das zuständige Bürgermeisteramt zu übermitteln. Der Pfandbetrag wird dem Kunden mit dem nächsten Abfallgebührenbescheid gutgeschrieben. Bürgerinnen und Bürger, denen eine Pfandmarke ausgestellt wurde und die sich nicht selbst melden, werden vom AWMT zu einem späteren Zeitpunkt angeschrieben. Daher ist es nicht notwendig, beim AWMT nachzufragen, ob eine Pfandmarke vorliegen müsste. Es wird daher gebeten, von solchen Anfragen abzusehen.

Merkblätter

Hinweisblätter zum Datenschutz

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