Ratenzahlung (Stundung) beantragen
Allgemeine Informationen
Nicht immer können Gebühren, Bußgelder oder Rechnungen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis in einer Summe bezahlt werden. Das kann der Fall sein, wenn sich offene Forderungen ansammeln und nicht beglichen werden können. Wer nicht sofort bezahlen kann, für den gibt es bei Forderungen des Landkreises die Möglichkeit der Ratenzahlung. Hierdurch kann er eine Vollstreckung abwenden und so weitere Kosten vermeiden.
Voraussetzungen
Keine.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt für Finanzen des Landratsamtes einzureichen. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Ratenzahlungsplan.
Fristen
unterschiedlich
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse wie z.B. :
- Gehaltsabrechnung,
- Zahlungsbescheide,
- sowie Kontoauszüge
- Anzahl der Unterhaltsberechtigten
Kosten
Keine.
Hinweise
Bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung wird die Forderung zwangsweise beigetrieben.
Hierdurch entstehen für Sie weitere Kosten.
Rechtsbehelf
Folgt.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 7. August 2019 durch das Amt für Finanzen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.
Dokumente, Formulare und Online-Dienste Main-Tauber-Kreis
- Antrag auf Ratenzahlung (Stundung) PDF, 897 kB 08.08.2019
- Stundung (Ratenzahlung) - Hinweisblatt zum Datenschutz PDF, 64 kB 01.08.2019