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Sachgebiet Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe

Im Rahmen der Hilfe zur Pflege können die Kosten für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege übernommen werden, soweit die vorrangigen Leistungen der Pflegeversicherung sowie eigenes Einkommen und Vermögen bzw. bestehende Ansprüche an Dritte (z.B. Unterhaltsansprüche) nicht ausreichen, den Pflegebedarf sicherzustellen.

Blindenhilfe ist eine monatliche finanzielle Geldleistung für Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder durch einen Unfall erblindet sind. Eine besondere Zweckbindung ist nicht vorgesehen. Die betroffenen Personen können Mehrausgaben, die ihnen wegen dieser Behinderung entstehen, ausgleichen.

Servicezeiten

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:

Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr



Übergeordnete Organisationseinheiten

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