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04.03.2022

Flüchtlinge aus der Ukraine: Kommunen und Landratsamt ziehen an einem Strang

Landrat Christoph Schauder, Erster Landesbeamter Florian Busch und die Dezernentin für Jugend, Soziales und Gesundheit, Elisabeth Krug, haben sich in einer Video-Dienstversammlung mit den Oberbürgermeistern sowie den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Kommunen des Main-Tauber-Kreises über die weiteren Schritte und die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ausgetauscht.

„Die kommunale Familie im Main-Tauber-Kreis zieht auch bei dieser Thematik an einem Strang. Die Situation ist dynamisch. Dennoch sind Ruhe und Besonnenheit die Gebote der Stunde“, sagten Landrat Christoph Schauder und Bürgermeister Frank Menikheim (Igersheim) als Kreisverbandsvorsitzender des Gemeindetags.

In Folge der völkerrechtswidrigen Invasion Russlands in die Ukraine bereitet sich der Landkreis auf die mögliche Aufnahme von geflüchteten Personen aus der Ukraine vor. Bereits am Montag, 28. Februar, wurde der Arbeitsstab Ukraine im Landratsamt eingesetzt. Dieser hat die Arbeit unmittelbar aufgenommen.

„Derzeit gehen wir davon aus, dass bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen nach dem bekannten dreistufigen Modell verfahren wird, auch wenn noch nicht alle aufenthaltsrechtlichen Details geklärt sind“, erläuterte Erster Landesbeamter Florian Busch als Leiter des neuen Arbeitsstabes. Das bedeutet, dass im Main-Tauber-Kreis angekommene geflüchtete Menschen aus der Ukraine ohne entsprechenden Zielort, etwa bei Freunden oder Bekannten, zuerst in eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Baden-Württemberg weitergeleitet werden. Im Anschluss werden diese Personen in eine vorläufige Unterbringung gebracht. Für diese Unterbringung sind die Land- und Stadtkreise verantwortlich. Bei einem längeren Aufenthalt kommt dann gegebenenfalls noch ein Wechsel in die kommunale Anschlussunterbringung in Betracht, für welche die Städte und Gemeinden im Landkreis zuständig wären.

„Wir verfügen aktuell über wenige freie Kapazitäten in unseren Gemeinschaftsunterkünften und wären daher kurzfristig in der Lage, geflüchtete Menschen aus der Ukraine in begrenztem Umfang unterzubringen“, erklärte Sozialdezernentin Elisabeth Krug. Je nach Zustrom könnte es aber sein, dass es erforderlich werde, weitere Wohnheimkapazitäten kurzfristig zu schaffen oder andere Lösungen zu finden. Bislang lägen noch keine Prognosen von übergeordneten Behörden vor, wie viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Deutschland in den nächsten Tagen, Wochen oder Monaten zu erwarten seien. Es müsse auch bedacht werden, dass weiterhin in erheblichem Umfang geflüchtete Menschen aus vielen verschiedenen Staaten in den Main-Tauber-Kreis kommen, unabhängig vom Ukrainekrieg.

Derzeit werde im Landratsamt mit Hochdruck an entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten gearbeitet, auch unter Einbeziehung des Zivil- und Katastrophenschutzes, teilte Landrat Schauder mit. Er betonte, dass der Landkreis ein effizientes und strukturiertes Verfahren für die adäquate Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine aufsetzen möchte.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Hilfsbereitschaft der Gesellschaft. Etliche Bürgerinnen und Bürger haben bei verschiedenen Stellen bereits signalisiert, dass sie bei der privaten Unterbringung von geflüchteten Personen behilflich sein können. Aufgrund der dynamischen Lage sind aktuell jedoch noch viele Fragen rund um diese privaten Unterbringungsmöglichkeiten offen“, sagte Erster Landesbeamter Busch. Die Vorgehensweise müsse so koordiniert wie möglich ablaufen. Vor diesem Hintergrund werde derzeit nach dem dreistufigen Unterbringungsmodell verfahren. Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum melden möchten, sollen sich an die jeweils zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden und ihr Angebot unterbreiten. Die Kommunen werden dann bei Bedarf darauf zurückkommen.

Der Erste Landesbeamte weist auch darauf hin, dass aktuell in den Kommunen und bei den Wohlfahrtsverbänden zahlreiche Spendenangebote eingehen. „Am besten eignen sich in der aktuellen dynamischen Lage Geldspenden an seriöse Hilfsorganisationen. Sachspenden sollten nur im Falle der konkreten Aufforderung einer seriösen Hilfsorganisation geleistet werden. Sie sind bei vielen Behörden und Stellen vor Ort bereits in großer Zahl eingegangen.“

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