Standesamtsaufsicht
Allgemeine Informationen
Die Standesämter bei den Städten und Gemeinden im Main-Tauber-Kreis (auch Große Kreisstädte) unterliegen der Aufsicht des Landratsamtes. Zu den Aufgaben gehören neben der Prüfung der Tätigkeiten der Standesbeamten insbesondere die Vorlagepflichten der Standesämter bei der Beurkundung von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung, so zum Beispiel bei Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen von Deutschen im Ausland, bei der Namensführung mit Bezug zum ausländischen Recht oder bei der Anerkennung von Eheschließungen im Ausland.
Voraussetzungen
Keine.
Verfahrensablauf
Nicht zutreffend.
Erforderliche Unterlagen
Keine.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 21. November 2013 durch das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.