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Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (Main-Tauber-Kreis)

Allgemeine Informationen

Der Landkreis bezuschusst bzw. erstattet nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und der Satzung

  • den Schulträgern
  • den Wohngemeinden, wenn eine Schule außerhalb Baden-Württemberg besucht wird,
  • den Schülern der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen

die entstehenden notwendigen Beförderungskosten.

Voraussetzungen

Beförderungskosten werden nur für Kinder in Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und für Schüler der in § 18 Abs. 1 FAG (Finanzausgleichsgesetz) genannten Schulen bezuschusst bzw. erstattet, soweit sie in Baden-Württemberg wohnen.

Beförderungskosten werden bis zur nächstgelegenen öffentlichen Schule oder öffentlichen Ganztagesschule derselben Schulart bezuschusst bzw. erstattet.

Besucht der Schüler eine andere als die nächstgelegene öffentliche Schule oder öffentliche Ganztagesschule, erhält er den Anteil am Beförderungsentgelt bezuschusst, den er beim Besuch der nächstgelegenen öffentlichen Schule oder öffentlichen Ganztagesschule erhalten würde, höchstens jedoch das tatsächlich entstandene Beförderungsentgelt.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist grundsätzlich beim jeweiligen Schulträger bzw. im Schulsekretariat der jeweiligen Schule einzureichen.

Ggf. sind beizufügen: Schulbescheinigungen, Schulzuweisungen, Ärztliches Attest, ggf. bereits genutzte Originalfahrscheine etc.

Fristen

Beförderungskosten sind per Einzelantrag über das Sekretariat der Schule bzw. der Wohngemeinde zu beantragen. Sie werden nur erstattet, wenn die Erstattung bis spätestens 31. Oktober des Jahres in dem das Schuljahr endet, beantragt wird.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformulare, ggf. Schulbescheinigungen, Schulzuweisungen, Ärztliche Atteste, Originalfahrscheine

Kosten

Keine.

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Folgt.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 30. Oktober 2013 durch das Amt Schulen / Bildung / ÖPNV / Kultur des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

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