Einbürgerung als Ehemann oder Ehefrau einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit beantragen
Allgemeine Informationen
Diese Einbürgerungsmöglichkeit für Verheiratete gilt auch für Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Sie gilt auch für minderjährige Kinder (unter 16 Jahren) der genannten Personen, wenn diese für das minderjährige Kind sorgeberechtigt sind und mit ihnen eine familiäre Lebensgemeinschaft besteht, bei einer Aufenthaltsdauer im Inland von drei Jahren oder weniger.
Voraussetzungen
- Ihre Ehe ist für den deutschen Rechtskreis gültig geschlossen.
- Ihre Ehe besteht zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
- Sie sind seit mindestens zwei Jahren mit Ihrem deutschen Ehemann oder Ihrer deutschen Ehefrau verheiratet. Ihr Ehemann beziehungsweise Ihre Ehefrau hat seit mindestens zwei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit und besitzt diese auch zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
- Sie und Ihre Familienangehörigen führen in Deutschland eigenständig einen Haushalt. Der Schwerpunkt Ihrer Lebensverhältnisse liegt in Deutschland.
- Sie halten sich bereits mindestens drei Jahre in Deutschland auf.
- Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch.
- Minderjährige Kinder von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern Deutscher können miteingebürgert werden, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch erfüllen.
Verfahrensablauf
Lassen Sie sich frühzeitig beraten.
Sie müssen einen schriftlichen Einbürgerungsantrag stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Im weiteren Verfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Läuft derzeit ein Strafverfahren gegen Sie, wartet die zuständige Stelle dessen Abschluss ab.
Sie führt die erforderlichen Ermittlungen durch und beteiligt
- das Landesamt für Verfassungsschutz,
- die Polizei,
- das Sozialamt,
- die Bundesagentur für Arbeit und
- weitere Stellen.
Liegen alle Einbürgerungsvoraussetzungen bis auf eine notwendige Aufgabe aus der bisherigen Staatsangehörigkeit vor, erhalten Sie eine befristete Einbürgerungszusicherung.
Sie müssen dann die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit beantragen.
Sobald Sie diese nachweisen, erhalten Sie von der zuständigen Stelle die Einbürgerungsurkunde.
Erforderliche Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Reiseausweis oder Ähnliches)
- Lichtbild
- Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde der Ehefrau oder des Ehemannes, wenn Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen
- Nachweise über Einkommen, Vermögen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie über eine ausreichende Altersvorsorge
- Eheurkunde
Die für Sie zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Kosten
- pro eingebürgerter Person: EUR 255,00
- bei miteinzubürgernden Minderjährigen ohne eigene Einkünfte: EUR 51,00
Hinweis: Nehmen Sie den Antrag zurück oder lehnt ihn die zuständige Stelle ab, verringert sich die Gebühr.
Zusätzliche Kosten können für die Vorlage von Personenstandsurkunden oder Nachweisen von staatsbürgerlichen Kenntnissen beziehungsweise Sprachkenntnissen und durch die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Zuständige Stelle
die Einbürgerungsbehörde
Einbürgerungsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Vertiefende Informationen
Dokumente, Formulare und Online-Dienste Main-Tauber-Kreis
- Die deutsche Staatsbürgerschaft PDF, 1,7 MB 01.01.2015
- Antrag auf Einbürgerung PDF, 210 kB 06.02.2019
- Erklärung zum Einbürgerungsantrag PDF, 66 kB
- Erklärung zum Lebensunterhalt (Ehegatten) PDF, 61 kB 09.11.2021
- Erklärung zum Lebensunterhalt (Einzelperson) PDF, 61 kB 09.11.2021
- Erklärung zum Lebensunterhalt (Personen unter 23 Jahren) PDF, 685 kB 19.11.2021
- Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten § 9 StAG PDF, 79 kB 22.02.2018
- Erklärung des Einbürgerungsbewerbers zum Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft PDF, 27 kB 09.11.2021
- Unterrichtung über die sicherheitsmäßige Überprüfung im Einbürgerungsverfahren (§ 3 Absatz 4 Landesverfassungsschutzgesetz - LVSG) PDF, 30 kB 09.11.2021
- Vollmachtserklärung für Dritte (Einbürgerung) PDF, 625 kB 20.02.2018
- Merkblatt Notwendige Unterlagen für die Einbürgerung PDF, 79 kB 09.11.2021
- Merkblatt Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder der Schweiz PDF, 57 kB 01.10.2014
- Merkblatt zur Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus (zum Verbleib beim Antragssteller) PDF, 105 kB 01.12.2014
- Einbürgerung - Hinweisblatt zum Datenschutz PDF, 64 kB 07.09.2018