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Ausnahme von Gurt- und Helmtragepflicht beantragen

Allgemeine Informationen

In bestimmten Fällen können Personen von der Gurt- und Helmtragepflicht ausgenommen werden.

Voraussetzungen

Einreichung eines Antrags einschließlich der erforderlichen Unterlagen

Zuständige Stelle

Das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis.

Die Großen Kreisstädte Bad Mergentheim und Wertheim sind selbst zuständig.

Verfahrensablauf

Die Antragsstellung sowie Einreichung der Unterlagen ist per Post oder E-Mail möglich. Gerne kann auch ein persönlicher Termin vereinbart werden.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Ärztliche Bescheinigung

Kosten

Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Verbindung mit dem Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr Nr. 264.

Entscheidung pro Person 15 EUR.

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Folgt.

Rechtsgrundlage

§§ 21, 21a, 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 17. Februar 2021 durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

Formulare und weitere Angebote

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