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Sachgebiet Tierschutz

Tierschutz genießt in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert und ist seit langem Ausdruck für unseren Respekt vor den Tieren, die unser Leben bereichern.

Grundsätzlich ist jeder Mensch, der Tiere hält oder mit ihnen umgeht, verpflichtet, sich die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, um die ihm anvertrauten Tiere gut zu versorgen, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen (§ 2 des Tierschutzgesetzes). Dem Tierschutz muss bei der Tierhaltung, beim Transport und bei der Schlachtung von Tieren Rechnung getragen werden, also etwa beim Sport mit Tieren, auf Veranstaltungen oder bei Tierversuchen.

Die baden-württembergische Landesregierung setzt sich ständig für Fortschritte im Tierschutz ein. Im Landestierschutzbeirat und darüber hinaus pflegt sie engen Kontakt mit allen maßgeblichen Verbänden, um Verbesserungen zum Wohl der Tiere zu erkennen und umzusetzen. Das Land fördert die Verbandsarbeit von Tierschutzorganisationen sowie den Ausbau und die Sanierung von Tierheimen.

Seit April 2012 gibt es mit Dr. Cornelie Jäger in Baden-Württemberg erstmals eine Landesbeauftragte für Tierschutz, die die Arbeit der Veterinärverwaltung ergänzt. Sie berät die Landesregierung und ist Anlaufstelle für Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus ist sie Ansprechpartnerin für Tierschutzverbände und -vereine.

Servicezeiten

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:

Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr



Übergeordnete Organisationseinheiten

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