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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Leichte Sprache

Grund-Sicherung © Lebenshilfe Bremen/Stefan Albers
Grund-Sicherung © Lebenshilfe Bremen/Stefan Albers

Eingliederungs-Hilfe ist Hilfe für behinderte Menschen.

Eingliederungs-Hilfe ist Geld, das für Menschen mit Behinderung bezahlt wird.

 

 

 

Was ist eine Behinderung?

Zeichen, Paragraf © Lebenshilfe Bremen/Stefan Albers
Zeichen, Paragraf © Lebenshilfe Bremen/Stefan Albers

Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 12. 

Das Sozial-Gesetz-Buch 12 sagt zur Behinderung gehören zwei Dinge.

Eine Behinderung ist,

wenn ein Mensch dauerhaft nicht das gleiche kann

wie ein anderer Mensch,

der genau so alt ist.

Und eine Behinderung ist,

  • Wenn Menschen nicht laufen können.
  • Wenn Menschen nicht reden können.
  • Wenn Menschen nicht ohne Hilfe leben können.
  • Wenn Menschen alleine nichts unternehmen können

Wer kümmert sich um mich?

Hilfe-Plan © Lebenshilfe Bremen/Stefan Albers
Hilfe-Plan © Lebenshilfe Bremen/Stefan Albers

Das Land-Rats-Amt Main-Tauber-Kreis kümmert sich um Hilfen für Menschen mit Behinderungen.

Das Land-Rats-Amt plant und bezahlt die Unter-Stützung.

Jeder Mensch braucht andere Hilfen.

Fall-Manager helfen bei Fragen von Menschen mit Behinderung.

 

 

 

Wie bekomme ich Eingliederungs-Hilfe?

Wenn Sie Eingliederungs-Hilfe brauchen,

müssen Sie einen Antrag stellen.

Das Sozial-Amt prüft dann den Antrag.

 Das Sozial-Amt prüft:

  • Brauchen Sie Geld für Ihre Hilfen?
  • Oder haben Sie genug Geld und können die Hilfe bezahlen?
  • Oder haben Sie genug Vermögen und können die Hilfe selbst bezahlen?

Es gibt verschiedene Hilfen.

Hilfen für erwachsene Menschen

Hilfen für Kinder

Zuständiges Amt

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