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21.12.2022

Windelkonzeption im Landkreis wird 2023 fortgesetzt - Ausgabe von Windelsäcken und Zuschuss für Mehrwegwindeln möglich

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis gibt auch im Jahr 2023 Windelsäcke für Haushalte mit Wickelkindern und pflegebedürftigen, inkontinenten Personen aus. Der Zuschuss für Mehrwegwindeln wird im neuen Jahr ebenfalls gewährt. Diese Freiwilligkeitsleistungen des Main-Tauber-Kreis hat der Kreistag beschlossen. Sie wurden 2021 erstmals angeboten.

Um die Windelsäcke bei Inkontinenz zu beantragen, wird ein ärztliches Attest benötigt. Atteste aus den vergangenen Jahren bleiben weiterhin gültig. Ausgenommen sind befristete Atteste nach deren Ablaufdatum. Sollte das Attest aus dem Vorjahr nicht mehr vorliegen, können für 2023 auch Folgeanträge ohne entsprechende Bescheinigung bei den Städten und Gemeinden abgegeben werden.

Die kostenlose Ausgabe von Windelsäcken für Wickelkinder erfolgt bis zum zweiten Lebensjahr. Der Monat, in dem das Kind zwei Jahre alt wird, zählt nicht mehr dazu. Die Städte und Gemeinden prüfen die Anträge und geben die Windelsäcke aus.

Der Zuschuss für Mehrwegwindeln wird nur einmalig gewährt und ist nicht mit einem Antrag auf Windelsäcke kombinierbar. Die Anträge für Windelsäcke müssen bei den Städten und Gemeinden eingereicht werden, Antragsformulare für Mehrwegwindeln direkt beim Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite www.main-tauber-kreis.de/windelkonzeption. Dort stehen ebenfalls Anträge zum Herunterladen bereit.

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