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Aktuelles


30.11.2021

Windelkonzeption geht in die zweite Runde

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis gibt auch im Jahr 2022 Windelsäcke für Haushalte mit Wickelkindern und pflegebedürftigen, inkontinenten Personen aus. Auch der Zuschuss für Mehrwegwindeln wird im Jahr 2022 weiterhin gewährt. Diese Freiwilligkeitsleistungen des Main-Tauber-Kreis hat der Kreistag beschlossen. Sie wurden 2021 erstmals gewährt.

„Die Windelkonzeption spiegelt die Familienfreundlichkeit unseres Landkreises wider. Es ist sehr erfreulich, dass das Angebot so gut angenommen wurde“, sagte Sozialdezernentin Elisabeth Krug. Bis einschließlich November wurden rund 23.500 Windelsäcke ausgegeben und circa 60 Anträge auf einen Zuschuss für Mehrwegwindeln gestellt. „Das zeigt, dass die Haushalte mit kleinen Kindern sowie mit pflegebedürftigen, inkontinenten Personen diesen wertvollen Beitrag zur Entlastung schätzen“, ergänzte Elisabeth Krug.

Um die Windelsäcke bei Inkontinenz zu beantragen, wird ein ärztliches Attest benötigt. Atteste aus dem vergangenen Jahr bleiben weiterhin gültig. Ausgenommen sind befristete Atteste, nach deren Ablaufdatum. Sollte das Attest aus dem Vorjahr nicht mehr vorliegen, können für 2022 auch Folgeanträge ohne Attest bei den Städten und Gemeinden abgegeben werden.

Die kostenlose Ausgabe von Windelsäcken für Wickelkinder erfolgt bis zum zweiten Lebensjahr. Der Monat, in dem das Kind zwei Jahre alt wird, zählt nicht mehr dazu. Die Städte und Gemeinden prüfen weiterhin die Anträge und geben die Windelsäcke aus.

Der Zuschuss für Mehrwegwindeln wird nur einmalig gewährt und kann nicht mit einem Antrag auf Windelsäcke kombiniert werden. Die Anträge für Windelsäcke müssen bei den Städten und Gemeinden eingereicht werden, und die Anträge für Mehrwegwindeln direkt beim Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis.

Weitere Informationen sind unter www.main-tauber-kreis.de/windelkonzeption zu finden. Dort stehen auch Anträge zum Herunterladen bereit.

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