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04.03.2022

Abfallgebührenbescheide 2022 werden in Kürze versendet

Die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Main-Tauber-Kreis im Jahr 2022 werden ab Mittwoch, 9. März, vom Rechenzentrum versendet. Der geforderte Betrag muss vor Fälligkeit an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) überwiesen werden. Der AWMT weist darauf hin, dass bei der Überweisung der Verwendungszweck laut Bescheid (zum Beispiel. 1234567/6123456) angegeben werden muss, damit die Müllgebühren korrekt verbucht werden können.

Dem Brief mit dem Gebührenbescheid liegt außerdem ein SEPA-Lastschriftmandat bei. Bürgerinnen und Bürger, die bisher noch kein SEPA-Mandat erteilt haben, können dies nachholen, um den Betrag für 2022 und die kommenden Jahre einziehen zu lassen. Wurde ein
SEPA-Mandat erteilt, wird dies auf dem Gebührenbescheid mit dem Text „Bitte überweisen Sie den Betrag nicht, der Betrag wird von dem Bankkonto zur Fälligkeit abgebucht“ kenntlich gemacht. In diesem Fall ist nichts weiter zu veranlassen, der Betrag wird abgebucht. Auch bereits überwiesene Beträge werden auf dem Gebührenbescheid angegeben. Zuviel bezahlte Beträge werden verrechnet oder auf Antrag zurücküberwiesen.

Im Dezember 2021 hat der Kreistag nach einer Gebührenkalkulation für die Jahre 2022 und 2023 neue Abfallgebühren beschlossen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb musste die gestiegenen Entsorgungskosten an die Gebührenpflichtigen weiterreichen. Daraus ergeben sich um rund 13 Prozent erhöhte Müllgebühren im Vergleich zum Vorjahr.

Mit Blick auf den Durchschnittspreis für einen vierköpfigen Haushalt im Main-Tauber-Kreis (60 Liter Restmüll und 80 Liter Biomüll) in Höhe von 136 Euro liegt der Landkreis unter dem Durchschnitt von 172 Euro in Baden-Württemberg.

Der AWMT bittet um Verständnis, dass es bei Fragen rund um den Gebührenbescheid zu erhöhtem Telefonaufkommen und längeren Wartezeiten kommen kann. Bürgerinnen und Bürger werden um Geduld gebeten und sollen es zu einem späteren Zeitpunkt erneut versuchen. E-Mails können nicht sofort beantwortet werden. Wenn ein Rückruf zugesagt wird, kann dies einige Tage dauern. Alle Anfragen werden jedoch schnellst- und bestmöglich abgearbeitet.

Ist ein Gebührenbescheid fehlerhaft, so muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Abfallwirtschaftsbetrieb, eingereicht werden. Für Rückfragen sollte immer die Telefonnummer angegeben werden, damit der Fall schneller bearbeitet werden kann. Ein telefonischer Widerspruch ist unzulässig, nur schriftlich eingereichte Widersprüche werden bearbeitet.

Außerdem informiert der AWMT über die Vorgehensweise bei Zuzug, Umzug und Wegzug. Bei Zuzug meldet sich die Bürgerin oder der Bürger beim Einwohnermeldeamt an. Dort erhält sie oder er auch den Vordruck, mit dem die Müllgefäße bestellt werden. Jeder Haushalt benötigt eine Restmüll- und eine Biotonne. Tonnengemeinschaften sind bei der Biotonne weiterhin möglich sowie auch die Kompostierung der Bioabfälle im eigenen Garten. Erst nach Übermittlung der Meldedaten vom Einwohnermeldeamt an den AWMT und Eingang des Antrags für die Tonnenbestellung beim AWMT können Müllgefäße aufgestellt werden. Nicht zulässig ist die Übernahme der Müllgefäße des Vorbesitzers oder der Vorbesitzerin oder der Vormieter, da die Tonnen personalisiert und somit einem bestimmten Haushalt zugeordnet sind.

Bei Umzug innerhalb des Main-Tauber-Kreis müssen die Müllgefäße zum neuen Wohnort mitgenommen werden. Der neue Wohnort, die Anzahl der Gefäße sowie die Behälternummern müssen dem AWMT mittels Antrag mitgeteilt werden. Nicht mehr benötigte Tonnen müssen dem AWMT per Antrag gemeldet werden, damit ein Rückholtermin vereinbart werden kann.

Bei Wegzug aus dem Main-Tauber-Kreis müssen alle Müllgefäße an den AWMT zurückgegeben werden. Die Mülltonnen sind auf den Haushalt personalisiert und können nicht an Nachnutzerinnen und Nachnutzer weitergegeben werden. Die Abholung muss beim AWMT per Antrag angefordert werden.

Anträge gibt es auf der Website des Landratsamtes unter www.main-tauber-kreis.de/formulare-und-merkblaetter, beim AWMT oder bei jeder Stadt- oder Gemeindeverwaltung im Main-Tauber-Kreis.

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