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Abfall-ABC

Abfall-ABC

Diese alphabetische Auflistung ist eine Zusammenstellung der häufigsten Abfallarten (ohne Gewerbeabfälle) und ihrer Entsorgung im Main-Tauber-Kreis.

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Es wurden 32 Einträge mit dem Anfangsbuchstaben „S“ gefunden

S

Säuren

Säuren und Laugen müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Sanitärreiniger

Sanitärreiniger bestehen in der Regel aus einem Gemisch von Chemikalien und müssen daher über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Schädlingsbekämpfungsmittel

Schädlingsbekämpfungsmittel müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Schallplatten

Schallplatten, Tonbänder, Video- und Musikkassetten müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Schaumgummi

Schaumgummi muss über den Restmüll entsorgt werden.

Schmierfett

Schmierfett muss über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Schmirgelpapier

Schmirgelpapier muss den Restmüll entsorgt werden und darf nicht zum Altpapier gegeben werden.

Schneiderabfälle

Schneiderabfälle müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Schornsteinausmauerungen

Schornsteinausmauerungen müssen kostenpflichtig auf der Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.

Schreibblöcke / Schulhefte

Schreibblöcke und Schulhefte gehören zum Altpapier und können über die Papiersammlung oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.

Schubkarren

Schubkarren müssen über die Metallcontainer entsorgt werden.

Schuhe

Noch gute bzw. tragbare Schuhe können paarweise gebündelt in die Altkleidercontainer gegeben werden. Nicht mehr tragbare Schuhe gehören zum Restmüll.

Schuhsohlen

Schuhsohlen sind Restmüll und dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgt werden.

Schwämme

Schwämme z. B. Spülschwämme gehören zum Restmüll und nicht in den Gelben Sack.

Schweißbahnen

Silofolien

Malerfolien, Gitterfolien, Silofolien, Gewebefolien, Flachdachfolien und Teichfolien können in kleineren Mengen über den Restmüll entsorgt werden. Größere Mengen werden kostenpflichtig auf Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer oder der Kreismülldeponie Heegwald angenommen.

Sofa / Sessel

Sofas und Sessel können über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, diese auf den Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer kostenpflichtig abzugeben.

Sperrmüll

Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Haushaltungen, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht zur Unterbringung in den zugelassenen Abfallbehältern geeignet sind. Hierzu zählen jedoch nicht Abfälle aus Gebäuderenovierungen und Haushaltsauflösungen. Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 50 Kilogramm, eine Breite von 1,30 Meter sowie eine Länge von 2,0 Meter nicht überschreiten.

Gemäß der Abfallsatzung des Main-Tauber-Kreises werden sperrige Gegenstände aus Gewerbebetrieben bei der öffentlichen Abfuhr von Sperrmüll nicht abgefahren, sondern sind von den Betrieben selbst zu entsorgen.

Sperrmüll aus Haushaltungen wird im Main-Tauber-Kreis zweimal jährlich nach vorheriger Anmeldung abgefahren.

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Spiegelglas

Fensterglas und Autoglas / Windschutzscheibe, Drahtglas, Ceranglas, Spiegelglas können in kleineren Mengen über den Recyclinghof kostenpflichtig entsorgt werden. Dieses Glas darf nicht über den Glascontainer entsorgt werden.

Spielzeug

Spielzeug (kein elektrisches / elektronisches Spielzeug und keine Chemielaborkästen) muss über den Restmüll entsorgt werden.

Spraydosen

Restentleerte Spraydosen können über den Gelben Sack oder die Metallcontainer entsorgt werden. Alle Spraydosen mit Restinhalt müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Spritzen (Einweg)

Spritzen gehören in den Restmüll und dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgt werden.

Spritzmittelkanister

Restentleerte Spritzmittelkanister können über das Rücknahmesystem von PAMIRA zurückgegeben werden.

Spritzmittelkanister mit Restinhalt gehören zu den »Gefährlichen Abfällen« und müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Spülmaschinen / Waschmaschinen

Spülmaschinen und Waschmaschinen müssen über die Recyclinghöfe entsorgt werden.

Staubsauger / Staubsaugerbeutel

Staubsauger können auf den Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden. Der Staubsaugerbeutel muss vorher jedoch entfernt sein. Dieser gehört in den Restmüll.

Stoffreste

Stoffreste, Wolle, Wollreste und Schneiderabfälle müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.

Straßenaufbruch

Bituminöser Straßenaufbruch muss über Bauschuttrecyclinganlagen entsorgt werden. Teerhaltiger Straßenaufbruch muss auf der Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.

Bitte lesen Sie hierzu die weiteren Informationen. Bei Rückfragen steht Ihnen die Abfallberatung des AWMT unter der Telefonnummer 09341/82-4002 zur Verfügung.

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Styrodur

Styrodur-Hartschaumplatten können in Kleinmengen über den Restmüll, in größeren Mengen über die Kreismülldeponie Heegwald oder die Recyclinghöfe mit Sperrmüllcontainer entsorgt werden. Styrodur darf keinesfalls über den Gelben Sack entsorgt werden.

Styropor

Styropor muss bei der Entsorgung nach Herkunftsbereichen unterschieden werden: Verpackungsstyropor z. B. von Elektrogeräten muss über den Gelben Sack entsorgt werden. Styroporplatten aus dem Baubereich, z. B. Dämmplatten, können über den Restmüll oder größere Mengen auf der Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.
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