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Abfall-ABC
Es wurden 32 Einträge mit dem Anfangsbuchstaben „S“ gefunden
S
Säuren
Säuren und Laugen müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.
Sanitärreiniger
Sanitärreiniger bestehen in der Regel aus einem Gemisch von Chemikalien und müssen daher über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.
Schädlingsbekämpfungsmittel
Schädlingsbekämpfungsmittel müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.
Schallplatten
Schallplatten, Tonbänder, Video- und Musikkassetten müssen über den Restmüll entsorgt werden.
Schmierfett
Schmierfett muss über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.
Schmirgelpapier
Schmirgelpapier muss den Restmüll entsorgt werden und darf nicht zum Altpapier gegeben werden.
Schornsteinausmauerungen
Schornsteinausmauerungen müssen kostenpflichtig auf der Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.
Schreibblöcke / Schulhefte
Schreibblöcke und Schulhefte gehören zum Altpapier und können über die Papiersammlung oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.
Schuhe
Noch gute bzw. tragbare Schuhe können paarweise gebündelt in die Altkleidercontainer gegeben werden. Nicht mehr tragbare Schuhe gehören zum Restmüll.
Silofolien
Malerfolien, Gitterfolien, Silofolien, Gewebefolien, Flachdachfolien und Teichfolien können in kleineren Mengen über den Restmüll entsorgt werden. Größere Mengen werden kostenpflichtig auf Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer oder der Kreismülldeponie Heegwald angenommen.
Sofa / Sessel
Sofas und Sessel können über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, diese auf den Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer kostenpflichtig abzugeben.
Sperrmüll
Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Haushaltungen, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht zur Unterbringung in den zugelassenen Abfallbehältern geeignet sind. Hierzu zählen jedoch nicht Abfälle aus Gebäuderenovierungen und Haushaltsauflösungen. Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 50 Kilogramm, eine Breite von 1,30 Meter sowie eine Länge von 2,0 Meter nicht überschreiten.
Gemäß der Abfallsatzung des Main-Tauber-Kreises werden sperrige Gegenstände aus Gewerbebetrieben bei der öffentlichen Abfuhr von Sperrmüll nicht abgefahren, sondern sind von den Betrieben selbst zu entsorgen.
Sperrmüll aus Haushaltungen wird im Main-Tauber-Kreis zweimal jährlich nach vorheriger Anmeldung abgefahren.
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Gemäß der Abfallsatzung des Main-Tauber-Kreises werden sperrige Gegenstände aus Gewerbebetrieben bei der öffentlichen Abfuhr von Sperrmüll nicht abgefahren, sondern sind von den Betrieben selbst zu entsorgen.
Sperrmüll aus Haushaltungen wird im Main-Tauber-Kreis zweimal jährlich nach vorheriger Anmeldung abgefahren.
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Spiegelglas
Fensterglas und Autoglas / Windschutzscheibe, Drahtglas, Ceranglas, Spiegelglas können in kleineren Mengen über den Recyclinghof kostenpflichtig entsorgt werden. Dieses Glas darf nicht über den Glascontainer entsorgt werden.
Spielzeug
Spielzeug (kein elektrisches / elektronisches Spielzeug und keine Chemielaborkästen) muss über den Restmüll entsorgt werden.
Spraydosen
Restentleerte Spraydosen können über den Gelben Sack oder die Metallcontainer entsorgt werden. Alle Spraydosen mit Restinhalt müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.
Spritzen (Einweg)
Spritzen gehören in den Restmüll und dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgt werden.
Spritzmittelkanister
Restentleerte Spritzmittelkanister können über das Rücknahmesystem von PAMIRA zurückgegeben werden.
Spritzmittelkanister mit Restinhalt gehören zu den »Gefährlichen Abfällen« und müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.
Spritzmittelkanister mit Restinhalt gehören zu den »Gefährlichen Abfällen« und müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.
Spülmaschinen / Waschmaschinen
Spülmaschinen und Waschmaschinen müssen über die Recyclinghöfe entsorgt werden.
Staubsauger / Staubsaugerbeutel
Staubsauger können auf den Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden. Der Staubsaugerbeutel muss vorher jedoch entfernt sein. Dieser gehört in den Restmüll.
Stoffreste
Stoffreste, Wolle, Wollreste und Schneiderabfälle müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.
Straßenaufbruch
Bituminöser Straßenaufbruch muss über Bauschuttrecyclinganlagen entsorgt werden. Teerhaltiger Straßenaufbruch muss auf der Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.
Bitte lesen Sie hierzu die weiteren Informationen. Bei Rückfragen steht Ihnen die Abfallberatung des AWMT unter der Telefonnummer 09341/82-4002 zur Verfügung.
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Bitte lesen Sie hierzu die weiteren Informationen. Bei Rückfragen steht Ihnen die Abfallberatung des AWMT unter der Telefonnummer 09341/82-4002 zur Verfügung.
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Styrodur
Styrodur-Hartschaumplatten können in Kleinmengen über den Restmüll, in größeren Mengen über die Kreismülldeponie Heegwald oder die Recyclinghöfe mit Sperrmüllcontainer entsorgt werden. Styrodur darf keinesfalls über den Gelben Sack entsorgt werden.
Styropor
Styropor muss bei der Entsorgung nach Herkunftsbereichen unterschieden werden: Verpackungsstyropor z. B. von Elektrogeräten muss über den Gelben Sack entsorgt werden. Styroporplatten aus dem Baubereich, z. B. Dämmplatten, können über den Restmüll oder größere Mengen auf der Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.