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Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)

Mit dem am 6. August 2016 in Kraft getretenen Bundesintegrationsgesetz (BIntG) wurde in § 5a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein bis 31. Dezember 2020 befristetes Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) geschaffen.

Die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) zielen auf eine bestmögliche Überbrückung der Wartezeit bis zur Entscheidung über den Asylantrag durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung ab. Gleichzeitig sollen sie niedrigschwellig an den regionalen Arbeitsmarkt heranführen und Gelegenheit bieten, Sprachkenntnisse zu erweitern sowie auch erste Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland zu geben.

Entsprechende Arbeitsgelegenheiten müssen gemeinnützig und zusätzlich sein und können beispielsweise im Bauhof der kreisangehörigen Kommunen oder bei gemeinnützigen Trägern, beispielsweise in Pflegeeinrichtungen, in Betracht kommen.

Auch im Main-Tauber-Kreis sollen Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) durchgeführt und das Kontingent an Maßnahmeplätzen möglichst ausgeschöpft werden. Entsprechende Maßnahmeträger und Maßnahmeinhalte werden daher noch gesucht.

Die Teilnehmer (Flüchtlinge) erhalten für ihre Tätigkeit, welche auf maximal 30 Wochenstunden begrenzt ist, eine Aufwandsentschädigung von 0,80 Euro pro Stunde. 

Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt dem Maßnahmeträger die Aufwandsentschädigung und zahlt eine Trägerpauschale je besetztem Platz und Monat von 250 Euro.

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