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04.11.2022

Wasserschutzgebietseinstufungen: Nutzungsauflagen bei Stickstoffdüngung und Bodenbearbeitung

Das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis weist darauf hin, dass das bisher als Sanierungsgebiet ausgewiesene Wasserschutzgebiet „Oberbalbach-Felsenquelle“ (128-027) ab 1. Januar 2023 zum Problemgebiet herabgestuft wird. Unabhängig davon bleibt das Wasserschutzgebiet vorerst Nitratgebiet („Rotes Gebiet“) gemäß Paragraf 13a Düngeverordnung (DüV). Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass das Wasserschutzgebiet Vorbachzimmern (128-053) zum 31. Dezember 2022 aufgehoben wird.

Einzelheiten können dem Merkblatt Nr. 20 des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg zur Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung des Landes Baden-Württemberg (SchALVO) entnommen werden. Die Wasserschutzgebiete wurden nach der SchALVO für das Bewirtschaftungsjahr 2022 eingestuft.

Weitere Auskünfte zur Einstufung der Wasserschutzgebiete, zu den geänderten Bewirtschaftungsauflagen und den Ausgleichsleistungen erteilt das Landwirtschaftsamt unter den Telefonnummern 07931/4827-6314, -6303, -6328, und -6322.

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