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04.10.2021

Waldgrundstücke aller Teilnehmenden sind bewertet - Ergebnisse des Flurneuordnungsverfahrens Großrinderfeld (Wald) liegen vor

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt des Landratsamts Main-Tauber-Kreis hat den Beteiligten der Flurneuordnung Großrinderfeld (Wald) vor kurzem einen Erläuterungstermin der Bodenwertermittlung angeboten. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke erfuhren, wie ihre Flächen im Rahmen der Neuordnung bewertet werden. Bei diesem Termin waren rund 110 Personen in der Großrinderfelder Turn- und Sporthalle anwesend.

Die am Flurneuordnungsverfahren teilnehmenden Personen sind mit Land von gleichem Wert abzufinden. Hierfür muss der Wert der eingebrachten Grundstücke ermittelt werden. Die eingebrachten Grundstücke jedes Einzelnen werden im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke innerhalb des Flurbereinigungsgebiets bestimmt. Somit wird von einer vergleichenden Bewertung gesprochen und nicht von üblichen Verkehrswerten.

Jörg Hammerl, Leitender Ingenieur des Flurneuordnungsamtes, erläuterte die Vorgehensweise, mit der die Grundstücke bewertet wurden. Er legte dar, in welcher Bodenklasse die jeweiligen Grundstücke einzustufen sind. Zudem wurde unter anderem berücksichtigt, ob eine Fläche eher in Hanglage oder auf der Ebene liegt und ob es sich um ertragreiche Flächen handelt.

Gegen diese Wertermittlung können die Beteiligten nun bis Dienstag, 12. Oktober, Einwände vorbringen, die dann nochmals geprüft werden, erklärte Hammerl. Sämtliche Unterlagen zur Bodenwertermittlung liegen im Rathaus in Großrinderfeld bis zu diesem Tag aus. Einsicht kann zu den ortsüblichen Sprechzeiten genommen werden. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage müssen Termine mit der Gemeindeverwaltung vereinbart werden. Die Kontaktdaten können unter www.grossrinderfeld.de abgerufen werden. Weitere Informationen zum Flurneuordnungsverfahren stehen unter www.lgl-bw.de/3217 zur Verfügung.

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