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23.03.2023

Stickstoffdüngung im Weinbau - Nitratinformationsdienst (NID) startet ab dem 5. April mit der Probenannahme

Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) verlangt für Weinbauflächen, die in Wasserschutzgebieten liegen und die als Problem- oder Sanierungsgebiete eingestuft sind, dass im Frühjahr, vor einer Stickstoffdüngung, der Stickstoffgehalt im Boden bestimmt wird. Dieser Analysewert ist in der Düngebedarfsberechnung zu berücksichtigen. Laut SchALVO muss die Stickstoffdüngung innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorliegen der Messergebnisse vorgenommen werden, andernfalls ist eine erneute Probennahme und Untersuchung nötig.

In Problemgebieten müssen mindestens 15 Prozent der Rebschläge, die größer als fünf Ar sind, beprobt werden. Bei Junganlagen sind bis zum zweiten Standjahr 30 Prozent der Rebschläge zu beproben. Bei Rebschlägen, die kleiner als fünf Ar groß sind, ist die Übertragung von Messergebnissen zulässig, wenn für mindestens zwei Schläge Messergebnisse vorliegen. In Sanierungsgebieten ist bei Schlägen kleiner als fünf Ar die Hälfte aller Schläge mit gleichen Standortbedingungen zu beproben. Schläge größer als fünf Ar müssen ausnahmslos beprobt werden. Die EUF-Methode (Elektro-Ultrafiltration) ist als Messmethode für Reben in Problem- und Sanierungsgebieten anerkannt, wenn die Bodenprobe nicht vor Mitte März entnommen wird.

Unabhängig von der SchALVO verlangt die Düngeverordnung, dass vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen die im Boden verfügbaren Stickstoffvorräte ermittelt werden müssen und zusätzlich der Düngebedarf berechnet werden muss.

Das ist insbesondere für Flächen in so genannten Nitratgebieten (Rote Gebiete) zu beachten, wenn die einzelbetriebliche Bagatellgrenze im jeweiligen Nitratgebiet überschritten wird.

Mit den Untersuchungsattesten des Nitratinformationsdienstes (NID) können sowohl die Anforderungen der SchALVO als auch die der Düngeverordnung erfüllt werden. Das beauftragte Labor schickt jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer die Untersuchungsergebnisse direkt zu. Die Kosten für die Untersuchung inklusive Transport betragen 14,90 Euro pro Standort (bei zwei Schichten) zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die Erfassung des NID-Protokolls werden erstmals 1,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Werden die Protokolle selbst online über www.duengung-bw.de erfasst, entfällt die Gebühr.

Wie bei allen Bodenproben für den Nitratinformationsdienst müssen die Proben nach dem Ziehen sofort in den gekühlten Styroporboxen verschlossen und umgehend eingefroren werden. Bei unterbrochener Kühlkette kommt es zum Anstieg der Nitratgehalte, und die Untersuchungsergebnisse werden unbrauchbar.

Gerätschaften für die Probennahme werden an den beiden Sammelstellen in Bad Mergentheim, Wachbacher Straße 52, und beim Technischen Kreishaus in der Wellenbergstraße 8 in Tauberbischofsheim ausgegeben. Dort werden auch die Bodenproben angenommen. In dem angegebenen Zeitraum können auch Bodenproben für die Grundbodenuntersuchung (Phosphor, Kalium) abgegeben werden, ebenso frühe Nmin-Proben für den Anbau von Mais außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten. Die Sammelstellen sind ab Mittwoch, 5. April, bis einschließlich Mittwoch, 12. April, jeweils von 9 bis 10 Uhr und von 15.30 bis 17 Uhr geöffnet.

Ab Mitte Mai steht noch die „späte“ Probeannahmen im Maisanbau im Vier-Blatt-Stadium in Problem- und Sanierungsgebieten an. Informationen hierzu werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Fragen beantwortet das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreises in Bad Mergentheim unter den Telefonnummern 07931/4827-6332, -6328, -6316, -6303 oder -6353.

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