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03.08.2021

Startschuss für den nächsten LEADER-Fördertopf

Endlich ist es wieder so weit: Ab dem 2. August 2021 steht der zweite LEADER-Fördertopf im Rahmen der Übergangsverordnung für originelle, innovative Projektideen bereit! Dieser beinhaltet circa 320.000 Euro EU-Fördermittel zuzüglicher Landesmittel, die unter den Voraussetzungen der Förderperiode 2014-2020 für die Regionalentwicklung innerhalb der Gebietskulisse auf ihren Einsatz warten. 

Bis zum 13. Oktober 2021 können nun Projektanträge bei der Geschäftsstelle der LEADER-Aktionsgruppe eingereicht werden. Hierzu berechtigt sind sowohl Kommunen, Kirchen, Vereine und Verbände als auch Unternehmen und Privatpersonen. Gesucht werden unter anderem Projekte, die nachhaltig mehr Lebensqualität in Dörfern erschaffen, das ehrenamtliche Engagement fördern, den Tourismus und die Genussregion stärken oder Frauen den Wiedereinstieg in den Beruf oder gar den Sprung in die Existenzgründung ermöglichen. Sanierungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffungen fallen jedoch nicht unter förderfähige Vorhaben. Die Gesamtkosten eines Projekts dürfen dabei maximal 600.000 Euro netto betragen, müssen jedoch die Mindestsumme von 5.000 Euro erreichen. Anhand eines festgelegten Katalogs an Auswahlkriterien wird der Auswahlausschuss voraussichtlich am 8. November 2021 über die eingereichten Projektanträge beraten und entscheiden. 

Im Rahmen der Förderperiode 2014-2020 und der Übergangsperiode 2021-2022 konnten unter diesen Voraussetzungen mit LEADER bisher 62 Projekte gefördert werden. Durch den Bürgerbus in Ahorn wurde zum Beispiel das Mobilitätsangebot verbessert und damit die Teilhabe für alle ermöglicht, indem mit diesem Menschen jeden Alters innerhalb der Stadtteile Ahorns z.B. zum Einkaufen oder ins Schwimmbad und wieder nach Hause gefahren werden. Da die Fahrdienste von Ehrenamtlichen übernommen werden, wird so auch das ehrenamtliche Engagement gestärkt. Auch mit dem Neubau der Tanzschule Boger in Adelsheim konnten durch die Barrierefreiheit der Räumlichkeiten die Teilhabe aller ermöglicht und neue soziale Angebote ins Leben gerufen werden. Zudem wurden Frauenarbeitsplätze geschaffen und erhalten.

Die Übergangsverordnung bringt zudem eine weitere wichtige Bedingung mit sich: Die Umsetzungsreife. Damit ist erforderlich, dass Projektideen bereits konkret ausgestaltet sind und Angebote bereits vorliegen oder spätestens bis zum 13. Oktober 2021 eingeholt werden können. Auch eventuell notwendige Genehmigungen müssen bis zu diesem Stichtag in die Wege geleitet sein, damit nach Beschluss durch den Auswahlausschuss eine sofortige Antragstellung bei der Bewilligungsstelle erfolgen kann.

Sie erkennen Ihre Projektidee in den Voraussetzungen wieder oder haben sogar schon einen Projektentwurf auf dem Schreibtisch, der nur noch auf die Umsetzung wartet? Dann setzen Sie sich zeitnah mit der Geschäftsstelle in Verbindung, um gemeinsam Ihre Idee zu besprechen. Gerne berät die Geschäftsstelle zum Förderprogramm und den Voraussetzungen und hilft bei allen offenen Fragen sowie der Antragstellung. „Wir freuen uns auf zahlreiche spannende und einzigartige Projektideen, um Badisch-Franken noch lebenswerter, attraktiver und genussvoller zu machen“, so der 1. Vorsitzende Beetz.

Detaillierte Informationen zum Regionalentwicklungsprogramm LEADER 2014-2020 erteilt die LEADER-Geschäftsstelle, Obere Vorstadtstraße 19, 74731 Walldürn, Tel: 06281/5212-1397 und -1398. Wichtige Hinweise hierzu sind auch auf der Homepage unter www.leader-badisch-franken.de einsehbar.

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