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26.01.2022

Regierungspräsidium genehmigt Kreishaushalt 2022

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat jetzt bestätigt, dass die Haushaltssatzung des Main-Tauber-Kreises für das Jahr 2022 gesetzmäßig ist. Alle erforderlichen Genehmigungen wurden erteilt. Gleiches gilt für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft (AWMT). Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan waren am 8. Dezember 2021 vom Kreistag beschlossen worden.

Landrat Christoph Schauder freut sich über die Anerkennung der Arbeit von Kreistag und Kreisverwaltung: „Das Regierungspräsidium bestätigt damit unseren Kurs einer Finanzpolitik mit Augenmaß. Die Schwerpunkte der Investitionen liegen im Haushaltsjahr 2022 bei der Fortsetzung der Generalsanierung des Beruflichen Schulzentrum Wertheim und beim Neubau der Straßenmeisterei Külsheim. Daneben investiert der Landkreis in die Verkehrs- und in die übrige Infrastruktur.“

Für die geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen beabsichtigt der Landkreis die Aufnahme von Krediten in Höhe von 5,5 Millionen Euro und den Einsatz von liquiden Eigenmitteln in Höhe von rund 7,77 Millionen Euro. Der Schuldenstand des Main-Tauber-Kreises steigt durch die im Jahr 2022 geplante Kreditaufnahme von 14,78 Millionen Euro auf 25,31 Millionen Euro.

Der Landkreis rechnet im Haushaltsjahr 2022 mit ordentlichen Erträgen in Höhe von insgesamt 185,55 Millionen Euro. Die ordentlichen Aufwendungen liegen im Haushaltsjahr 2022 bei insgesamt 191,30 Millionen Euro.

Das Regierungspräsidium Stuttgart weist darauf hin, dass die Erträge im Gegensatz zum Vorjahr gestiegen seien. Damit gelinge es jedoch nicht, die stärker angestiegenen Aufwendungen vor allem im Sozialetat zu decken. Aufgrund guter Rechnungsergebnisse voriger Jahre konnten Rücklagen aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildet werden, so dass der Haushalt durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen werden könne.

Die momentan vorgesehene Verschuldung sollte zudem laut Regierungspräsidium genau beobachtet werden, um eine Einschränkung durch Folgebelastungen in der Zukunft möglichst gering zu halten. Außerdem sei es nach wie vor wichtig, die Leistungskraft des Ergebnishaushalts zu erhalten und vor allem zu steigern, um die stetige Aufgabenerfüllung auch in der Zukunft mit ausreichenden Eigenmitteln gewährleisten zu können, erläutert das Regierungspräsidium.

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