RP startet Verfahren zur Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes "Limbachsleite"
Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat das förmliche Verfahren zur Unterschutzstellung des geplanten Naturschutzgebiets „Limbachsleite“ eingeleitet. Das geplante Gebiet umfasst 27,9 Hektar mit wertvollen Mager- und Trockenrasen sowie gefährdeten Pflanzen- und Tierarten. Die Anhörung von Trägern öffentlicher Belange läuft bis Freitag, 30. Mai. Im Anschluss wird die Öffentlichkeit beteiligt.
„Die herausragende naturschutzfachliche Bedeutung dieses Gebiets basiert auf den vielfältig ausgeprägten Mager- und Trockenrasen und der an diese gebundenen, hochgradig gefährdeten Pflanzen- und Tierarten“, betonte Regierungspräsidentin Susanne Bay. Das geplante Naturschutzgebiet bietet eine sehr hohe Artenvielfalt. „Um die große Artenvielfalt auch für nachfolgende Generationen zu erhalten, planen wir das Gebiet unter Schutz zu stellen“, sagte Bay.
Das geplante Naturschutzgebiet nimmt einen Muschelkalk-Höhenzug nördlich der Ortschaft Werbach ein und hat eine Größe von rund 27,9 Hektar. Im Norden reicht es bis an die baden-württembergisch-bayerische Landesgrenze.
Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange – hierzu zählen etwa Kommunen, Energieversorger und betroffene Fachbehörden – sowie der Naturschutzvereinigungen und der Vertretungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft durch das RPS läuft bis einschließlich Freitag, 30. Mai. Im Anschluss daran wird die Öffentlichkeit durch das RPS beteiligt. Für alle Bürgerinnen und Bürger besteht dann die Möglichkeit, die Unterlagen während der Auslegungsfrist einzusehen. Es können außerdem Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Ort und Dauer der Auslegungsfrist werden noch bekannt gegeben.
Hintergrundinformationen:
Naturschutzgebiete schützen besondere Landschaften sowie seltene Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensräume. Auch wissenschaftliche oder kulturelle Gründe können zur Ausweisung führen. Aktuell gibt es im Regierungsbezirk Stuttgart 259 Gebiete mit rund 15.641 Hektar Fläche, was etwa 1,5 Prozent der Fläche des gesamten Bezirks entspricht. Die Größen variieren stark – von der 0,2 Hektar kleinen „Hülbe am Märtelesberg“ bis zum 1331 Hektar großen „Eybtal“. Jedes Gebiet unterliegt dabei speziellen Regeln, die in einer Rechtsverordnung festgelegt sind. In diesen werden unterschiedliche Gebote und Verbote geregelt; über die wesentlichen Verhaltensregeln informieren Schilder an Ort und Stelle.
Die meisten Naturschutzgebiete lassen sich besuchen: Manchmal führen die Wege nur am Rand entlang, oft aber auch mittendurch. Die Naturschutzverwaltung bewegt sich hier nicht selten auf einem schmalen Grat zwischen dem erforderlichen Schutz von Lebensräumen für seltene Pflanzen- und Tierarten einerseits und dem Interesse von Naturfreunden und Erholungsuchenden andererseits. Deshalb bittet das Regierungspräsidium, die für jedes Naturschutzgebiet individuell festgelegten Regelungen zu respektieren und auf die Schilder an den Zugängen zu den Gebieten zu beachten. So könne dazu beigetragen werden, diese Perlen der Landschaft mit ihrem großen Artenreichtum zu erhalten.
Mehr Informationen zu Naturschutzgebieten sind auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/natur/naturschutzgebiete/ abrufbar.
Informationen zum geplanten Naturschutzgebiet „Limbachsleite“ gibt es unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/naturschutzgebiete/geplante-naturschutzgebiete/nsg-limbachsleite/.