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03.02.2022

Nitratinformationsdienst liefert wertvolle Informationen

Der Nitratinformationsdienst (NID) liefert jährlich im Frühjahr wertvolle Informationen über die aktuellen Bodenvorräte an Nitrat-Stickstoff. Landwirtinnen und Landwirte können Bodenproben untersuchen lassen und erhalten Ergebnisse zu den Nitratgehalten in jeder Beprobungsschicht. Außerdem erhalten sie eine schlagspezifische Düngeempfehlung und einen Hinweis zur empfohlenen Höhe der ersten Düngegabe in ihren Kulturen.

Das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreises unterstützt den NID auch in diesem Jahr und betreut die beiden Sammelstellen in Bad Mergentheim in der Wachbacher Straße 52 und beim Technischen Kreishaus in der Wellenbergstraße 8 in Tauberbischofsheim, in der Garage hinter dem Gebäude. Dort werden Gerätschaften für die Probennahme ausgegeben und die Bodenproben angenommen. Außerdem können dort Wirtschaftsdüngerproben und Proben zur Grundbodenuntersuchung abgegeben werden.

Die Sammelstellen sind von Montag, 14. Februar, bis Freitag, 25. Februar, jeweils montags bis freitags von 9 bis 10 Uhr und von 15.30 bis 17 Uhr geöffnet. Proben können ausschließlich zu diesen Zeiten angenommen werden. Es gelten die gültigen Hygienevorschriften, wie beispielsweise Maskenpflicht, Mindestabstand sowie Hände- und Gerätedesinfektion.

Für den Wein- und Obstbau werden Bodenproben etwa Mitte April angenommen. Die Maisflächen werden erst ab Mitte Mai beprobt. Die genauen Termine werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

Nach der Probenziehung müssen die Bodenproben für den NID sofort in den gekühlten Styroporboxen verschlossen und umgehend eingefroren werden. Wird die Kühlkette unterbrochen, kommt es zum Anstieg der Nitratgehalte, und die Untersuchungsergebnisse sind unbrauchbar.

Das beauftragte Labor schickt jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer die Untersuchungsergebnisse direkt zu. Die Kosten für die Untersuchung inklusive Transport betragen bei zwei Schichten 13,60 Euro pro Standort zuzüglich Mehrwertsteuer.

In Problem- und Sanierungsgebieten sind Bodenproben nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) in einigen Fällen verbindlich vorgeschrieben, und zwar zu Mais und zu Kartoffeln, nach Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernteresten, nach Kartoffeln, nach dem Umbruch mehrjähriger Stilllegung oder mehr als zweijährigem Wechselgrünland, auf Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung bei einem Tierbesatz von mehr als 1,4 Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF) im Betrieb sowie bei Intensivobst und Rebflächen. Darüber hinaus müssen Flächen, deren Nitratwerte im Herbst 2021 erhöht waren, zusätzlich beprobt werden.

Mit Inkrafttreten der novellierten Düngeverordnung (DüV) am 2. Juni 2017, in der aktuell geltenden Fassung vom 28. April 2020, haben sich die Vorgaben für die N-Düngebedarfsermittlung geändert. Seit dem Jahr 2018 ist die Teilnahme nicht nur mit dem Papier-Erhebungsformular möglich, sondern auch online in der Web-Anwendung Düngung BW. Das Erhebungsformular und alle Informationen zum Online-Verfahren sind unter www.duengung-bw.de abrufbar. Die Atteste des NID erfüllen die Anforderungen der Düngeverordnung hinsichtlich der Stickstoffbedarfsberechnung. Auch die Verpflichtung der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter zur jährlichen Aufzeichnung der verfügbaren Stickstoffmengen im Boden sind dadurch erfüllt. Alternativ müssen die amtlichen NID-Ergebnisse bereitgehalten werden.

In den Roten Gebieten nach Düngeverordnung ist eine Bodenstickstoffuntersuchung für jede Bewirtschaftungseinheit Pflicht. Das Landwirtschaftsamt weist darauf hin, dass für Flächen in Roten Gebieten das aktuelle NID-Formular verwendet werden sollte, da bei entsprechender Angabe im Formular die 20-prozentige Reduktion automatisch bei der Düngebedarfsberechnung berücksichtigt und korrekt ausgewiesen wird.

Für weitere Informationen und Fragen steht das Landwirtschaftsamt unter den Telefonnummern 07931/4827-6328, -6324, -6351 und -6316 zur Verfügung.

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