Neue Grenzen in der Flurneuordnung Bad Mergentheim - Kennzeichnung beginnt
In Vorbereitung auf die vorläufige Besitzeinweisung werden im Flurneuordnungsverfahren Bad Mergentheim (B 19) die neuen Grenzen mit Holzpflöcken gekennzeichnet. Dank dieser Maßnahme können den neuen Besitzern die zu bewirtschaftenden Grundstücke und deren Grenzen leicht ersichtlich vorgewiesen werden. Nach der Verpflockung werden die Grenzen zwischen den landwirtschaftlichen Flurstücken mit Kunststoffmarken abgemarkt.
Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis weist darauf hin, dass Grenzzeichen nach § 18 Vermessungsgesetz – das gilt auch für die Holzpflöcke – von den Grundstückseigentümern erkennbar gehalten werden müssen.
Im Herbst erhalten die Teilnehmer Nachweise über ihre neuen Flurstücke. Außerdem werden die rechtlichen Grundlagen und die Bestimmungen zum Übergang auf die neuen Grundstücke öffentlich bekannt gegeben.