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02.12.2021

Kreistag tagt am 8. Dezember - Haushalt 2022 wird verabschiedet

Der Kreistag des Main-Tauber-Kreises kommt am Mittwoch, 8. Dezember, um 15.30 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 sowie die Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2022.

Die Sitzung findet in der Stadthalle in Tauberbischofsheim statt, um die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können. Zudem wurden den Mitgliedern des Kreistags und den teilnehmenden Personen aus der Verwaltung im Vorfeld Corona-Selbsttests zur Verfügung gestellt, um die Sitzung für alle Teilnehmenden noch sicherer zu gestalten.

Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:

  1. Information über allgemein bedeutsame Angelegenheiten
  2. Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
  3. Bekanntgabe von Eilentscheidungen
  4. Fragen, Anregungen oder Vorschläge von Kreiseinwohnern zu Angelegenheiten des Landkreises
  5. Sanierung Berufliches Schulzentrum Wertheim – Anmietung einer Containeranlage für die Teilauslagerung während der Generalsanierung
  6. Generalsanierung Berufsschulzentrum Bad Mergentheim – Genehmigung von Nachträgen
  7. Beteiligungsbericht 2020
  8. Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2020
  9. Feststellung Jahresabschluss 2020
  10. Bilanzkorrektur Jahresabschluss 2017 bis 2020
  11. Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebes Main-Tauber-Kreis für das Wirtschaftsjahr 2020
  12. Haushalt 2022
    12.1      Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
    12.1.1   Sanierungsmaßnahmen des Straßenbauamtes, Deckenprogramm 2022: Planungs- und Baubeschluss
  13. Abfallwirtschaftssatzung und Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2022 bis 2023 des Main-Tauber-Kreis zum 1. Januar 2022
  14. Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes Main-Tauber-Kreis (AWMT) für das Jahr 2022
  15. Anfragen von Kreisräten

Kreiseinwohnerinnen und -einwohner können der Sitzung beiwohnen. Die Zuhörerzahl kann begrenzt werden, wenn die derzeit geltenden Abstandsregeln bei zu großem Andrang nicht mehr eingehalten werden können.

In den Alarmstufen ist nach der aktuellen Corona-Verordnung nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nur nach Vorlage eines Schnelltestnachweises einer zertifizierten Teststelle gestattet. Ein Selbsttest reicht nicht aus. Das Landratsamt ist zur Überprüfung der Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweise verpflichtet. Zudem gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.

Unterlagen zur Sitzung sind im Bürgerinfoportal Kreistag unter www.main-tauber-kreis.de/buergerinfoportal-kreistag-aktuell abrufbar.

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