Vorlesen
Seiteninhalt
19.01.2022

Kleine und mittlere Unternehmen: Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung werden gefördert

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg können ab sofort eine 50-prozentige finanzielle Förderung erhalten, wenn eine Unternehmensberatung für sie ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet, daraus Weiterbildungsempfehlungen ableitet und anschließend aufzeigt, wie die Weiterbildungen umgesetzt werden können. Für das Förderprogramm stehen 2,75 Millionen Euro zur Verfügung. Darauf weist die Wirtschaftsförderung Main-Tauber-Kreis hin.

Der Wandel der Arbeitswelt durch die digitale und ökologische Transformation ist in vollem Gange. Damit verändern sich auch die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten. Außerdem wird es in vielen Branchen immer schwieriger, auf dem Arbeitsmarkt geeignete neue Fachkräfte zu rekrutieren. Aufgrund des demographischen Wandels wird sich diese Herausforderung weiter zuspitzen.

Gerade kleinen und mittleren Unternehmen fehlen aber oftmals die personellen oder finanziellen Kapazitäten, um selbst ein Personalentwicklungskonzept zu erstellen. Hierzu leistet das neue Coaching-Angebot einen wichtigen Beitrag. Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Beratungsunternehmen erleichtert es kleinen und mittleren Unternehmen, ihre Belegschaft gezielt weiter zu qualifizieren. Die Beratungsunternehmen erarbeiten für die Betriebe – ausgehend von deren Unternehmensstrategie – passgenaue Personalentwicklungskonzepte. Auf dieser Grundlage werden Empfehlungen für den individuellen Weiterbildungsbedarf der Beschäftigten entwickelt sowie Fördermöglichkeiten dargestellt. Von einer kontinuierlichen Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren zum einen die Unternehmen und zum anderen die Beschäftigten. Sie bleiben am Puls der Zeit und verbessern ihre beruflichen Perspektiven.

Das Coaching besteht aus zwei Teilen: Erarbeitet werden jeweils ein für den jeweiligen Betrieb maßgeschneidertes Personalentwicklungskonzept sowie dazu passende Weiterbildungsempfehlungen samt Fördermöglichkeiten. Darüber hinaus gehende Beratungsleistungen, etwa zur Unternehmensstrategie oder zur Umsetzung von Weiterbildungsmaßnahmen, sind nicht Teil der Förderung.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg, die entweder einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen und maximal 250 Beschäftigte haben. Die Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu einer Maximalförderung von 10.000 Euro.

Die Anträge sowie weitere Informationen sind abrufbar unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/coaching-programm-personalentwicklung-und-weiterbildungsberatung/

Seite zurück nach oben Seite drucken