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05.10.2022

Jugendhilfeausschuss tagte im Landratsamt - Familienbericht vorgestellt

Der Jugendhilfeausschuss des Main-Tauber-Kreises hat vor kurzem im Landratsamt getagt. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die neuen Richtlinien zur Förderung der psychologischen Beratungsstellen im Main-Tauber-Kreis und der Familienbericht 2021. Thema war auch die aktualisierte Konzeption zur Jugendhilfeplanung. Katharina Steinmeyer wurde als neues stellvertretendes beratendes Ausschussmitglied verpflichtet.

Die Verwaltung stellte den Familienbericht 2021 und die Konsequenzen für die Ausrichtung der örtlichen Jugendhilfepraxis vor. Der jährliche Bericht liefert statistische Daten und Informationen, wie sich die Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis entwickelt. Er gliedert sich in drei Abschnitte. In Teil A geht der Familienbericht auf empirische Befunde ein, die für die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe relevant sind. Dazu gehören beispielsweise die Bevölkerungsentwicklung und die Struktur der Inanspruchnahme individueller Hilfen. In Teil B des Berichts werden die weiteren Angebote für Familien und Kinder im Main-Tauber-Kreis dargestellt. Das sind zum einen die Familienförderung und zum anderen die Frühen Hilfen. In Teil C sind die Detailerhebungen komprimiert zusammengefasst. Dabei werden zum Abschluss mögliche Perspektiven für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Landkreis eröffnet.

Des Weiteren wurden die neugefassten Richtlinien zur Förderung der psychologischen Beratungsstellen im Main-Tauber-Kreis vorgestellt. Die Beratungsaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden nicht nur vom Jugendamt, sondern auch vom Caritasverband im Tauberkreis e.V. in Tauberbischofsheim und dem Evangelischen Kirchenbezirk Weikersheim in Bad Mergentheim wahrgenommen. Damit unterstützen die Träger der freien Jugendhilfe den Landkreis dabei, geeignete Beratungsangebote für junge Menschen und ihre Familien bereitzustellen und nehmen somit Pflichtaufgaben der Jugendhilfe wahr. Aus diesem Grund unterstützt der Landkreis die Beratungsstellen mit Personal- und Sachkostenzuschüssen.

Im Frühjahr haben die Beratungsstellen der freien Jugendhilfeträger im Main-Tauber-Kreis eine Anpassung der Zuschüsse beantragt und den Mehrbedarf mit gestiegenen Personal- und Sachkosten bei gleichzeitig zurückgehenden kirchlichen Eigenmitteln begründet. Nach detaillierter Prüfung sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, die bisherige Bezuschussung moderat anzupassen. Der vorgelegte Richtlinienentwurf sieht vor, den Zuschuss von 75 auf 80 Prozent der tatsächlichen Personalkosten zu erhöhen. Bei den Sachkosten soll sich der Zuschuss von 50 auf 60 Prozent der nachgewiesenen tatsächlichen Aufwendungen erhöhen. Die Anpassung der Richtlinien würde auf Basis der Personal- und Sachkosten für das aktuelle Jahr eine Erhöhung der Förderung um 51.000 Euro auf insgesamt 664.000 Euro zur Folge haben. Die neuen Regelungen treten ab 1. Januar 2023 in Kraft.

Darüber hinaus wurde beschlossen, die Konzeption zur Jugendhilfeplanung als künftige Arbeitsgrundlage zu aktualisieren. Die Konzeption wurde mit dem Ziel verabschiedet, die Kinder- und Jugendhilfe kontinuierlich weiterzuentwickeln und letztmalig im Jahr 2016 aktualisiert. Insbesondere aufgrund des neuen Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) war es nun notwendig, die Konzeption anzupassen. Kernelemente des KJSG sind ein verbesserter Kinder- und Jugendschutz, mehr Prävention vor Ort, die Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen insgesamt und insbesondere in der stationären Erziehungshilfe, vor allem aber Hilfen aus einer Hand für junge Menschen mit und ohne Behinderung. Dadurch wird die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver, sozialräumlicher, präventiver und partizipativer. Darüber hinaus enthält die überarbeitete Konzeption eine genauere Aufgabenbeschreibung der regionalen Planungsgruppen und stellt die Aufgaben der Jugendhilfeplanerinnen und Jugendhilfeplaner in der Verwaltung dar.

Katharina Steinmeyer, Familienrichterin am Amtsgericht Bad Mergentheim, wurde durch Ersten Landesbeamten Florian Busch zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Jugendhilfeausschuss verpflichtet. Steinmeyer war in der Kreistagssitzung am 30. März auf Vorschlag des Präsidenten des Landgerichts Ellwangen als stellvertretendes beratendes Mitglied für die Rechtspflege in den Jugendhilfeausschuss gewählt worden. Sie ist somit neue Stellvertreterin von Erhard Holz, Richter am Amtsgericht Tauberbischofsheim, Jugendgericht. Sie folgt auf den ausgeschiedenen Daniel Rogler.

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