Seiteninhalt
09.07.2025

Jugendhilfeausschuss des Kreistags tagte - Ausbau der Kindertagesbetreuung vorgestellt

Der Jugendhilfeausschuss des Main-Tauber-Kreises hat vor kurzem im Landratsamt getagt. Auf der Tagesordnung stand unter anderem ein Bericht über den Ausbaustand der Kindertagesbetreuungsangebote im Main-Tauber-Kreis. Darüber hinaus stimmten die Ausschussmitglieder zu, die Förderung der Schulsozialarbeit anzupassen.

Die Verwaltung gab einen Überblick über den Ausbaustand der Kleinkindbetreuung (bis drei Jahre), die Betreuung im Kindergartenalter (drei bis sechs Jahre) und die Schulkindbetreuung (sechs bis zehn Jahre) zum Ausbaustand 1. März 2025. Darüber hinaus wurde über die Bedarfsdeckung mit Fachkräften, die Auswirkungen des Fachkräftemangels, Maßnahmen zur Inklusion in Kindertagesstätten sowie die Platzvergabe und Vergabekriterien berichtet. Aufgrund der Schwankungen in der Bevölkerungsentwicklung bedarf es bei der Kinderbetreuung aus Sicht der Verwaltung einer stetigen und sorgfältigen Bedarfsplanung. Insbesondere bei der Kleinkindbetreuung ist wenig Vorlaufzeit vorhanden, da bauliche Maßnahmen nicht kurzfristig umgesetzt werden können. Perspektivisch muss außerdem berücksichtigt werden, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 im Ganztagsförderungsgesetz ein Anspruch auf Ganztagesbetreuung vorgesehen ist, der zunächst allen Erstklässlern und sukzessive allen Grundschülern zustehen soll.

Die Verwaltung stellte die geplante Anpassung bei der Förderung der Schulsozialarbeit vor. Zusätzlich zu den allgemeinbildenden Schulen kommen künftig auch die beruflichen Schulen als Standort von Schulsozialarbeit in Frage. Als verwandtes Angebot zur Schulsozialarbeit unterstützt der Main-Tauber-Kreis die Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen in Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim und Wertheim bereits aktuell mit der Jugendberufshilfe und Jugendsozialarbeit. Parallel wurden zusätzliche Unterstützungsleistungen für Berufsschülerinnen und Berufsschüler geschaffen. Mit dem Bildungsgang AVdual (Ausbildungsvorbereitung dual) sollen schulpflichtige Jugendliche, die im Anschluss an den Besuch einer allgemeinbildenden Schule noch einen Förderbedarf haben, über eine duale Vorbereitung zu einer Ausbildung geführt werden.

Daher ist eine klarstellende Zuordnung der bisherigen Angebote der Jugendberufshilfe zur Schulsozialarbeit sinnvoll. Somit kann auch der Landkreis als Träger beruflicher Schulen künftig in die Trägerschaft von Schulsoziarbeit eintreten und entsprechende Fördermittel beantragen.

Unter www.main-tauber-kreis.de/buergerinfoportal-kreistag können die Beschlussvorlagen zur Sitzung und in Kürze auch die Beschlüsse eingesehen werden.

Seite zurück nach oben Seite drucken