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30.11.2022

Gemeinsamer Antrag 2023 - Online-Informationsveranstaltungen für Landwirte ab 5. Dezember

Landwirtinnen und Landwirte sind aufgrund der Neuerungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) in diesem Jahr erstmals gehalten, einen Förderantrag für das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) einzureichen. Der Antragszeitraum dauert voraussichtlich von Donnerstag, 8. Dezember, bis einschließlich Dienstag, 31. Januar 2023. Nur so können Landwirtinnen und Landwirte auch im Jahr 2023 Ausgleichsleistungen für ihre Aufwendungen erhalten. Hierauf macht das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis aufmerksam.

Durch den Ende November genehmigten GAP-Strategieplan für Deutschland gelten ab 2023 viele neue Regeln für den Erhalt von Ausgleichsleistungen in der Landwirtschaft. Hierbei ist unter anderem für FAKT ein Flächeninformations- und Online-Antrag (FIONA) einzureichen, jedoch nicht mehr nur als Vorantrag, sondern als Förderantrag. Das bedeutet, der Antragsteller oder die Antragstellerin erklärt verbindlich, bei welchen Maßnahmen er oder sie ab dem Jahr 2023 für fünf Jahre Verpflichtungen eingeht.

Zwar wird der Förderantrag rein elektronisch eingereicht und es entfällt die Abgabe eines komprimierten Papierantrags beim Landwirtschaftsamt. Für verschiedene FAKT-Maßnahmen sind jedoch bis Dienstag, 31. Januar 2023, Unterlagen fristgerecht einzureichen. Viele Landwirtinnen und Landwirte sind noch unsicher, was die neuen Regeln an Auflagen enthalten und welche Ausgleichsmöglichkeiten eröffnet werden. Das Landwirtschaftsamt informiert die Antragstellenden umfassend und bestmöglich. Aufgrund der Fülle an Neuerungen sind jeweils zwei Informationsabende unerlässlich. In der Reihe der Online-Informationen wird am ersten Abend über die Pflicht berichtet. Dies umfasst Informationen zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ), über den die Flächen für den Erhalt einer Ausgleichsleistung verfügen müssen, und zu den neu eingeführten Öko-Regelungen (ÖR, ecoshemes), also zu den Umweltleistungen der ersten Säule, die Landwirtinnen und Landwirte dazubuchen können.

Darauf aufbauend enthält die GAP die freiwilligen Maßnahmen der zweiten Säule, unter anderem den neuen FAKT II. Der zweite Abend enthält Informationen über die Maßnahmen des FAKT II sowie die gekoppelten Prämien für Muttertiere.

Die erste Runde der Informationsabende findet am Montag, 5. Dezember, ab 19 Uhr statt mit Informationen zum GLÖZ und zu den ÖR. Der zweite Abend ist am Freitag, 9. Dezember, ebenfalls ab 19 Uhr und behandelt die gekoppelten Tierprämien und das FAKT II. Für den Gesamtüberblick über die neue GAP müssen beide Informationsabende belegt werden.

Eine Wiederholung der beiden Abende findet am Montag, 12. Dezember, ab 19 Uhr sowie am Mittwoch, 14. Dezember, ab 19 Uhr statt.

Den Zuhörenden wird empfohlen, sich auf die Aufnahme der sehr umfangreichen Informationen einzustellen. Es kann beispielsweise im Jahr 2023 nicht FAKT-E7 oder -E8 beantragt werden und diese Fläche auf die Pflichtstilllegung aus GLÖZ 8 im Jahr 2024 überführt werden.

Für Weinbau- und Dauerkulturbetriebe wird ergänzend ein Informationsabend angeboten am Montag, 19. Dezember, ab 19 Uhr in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Hohenlohekreis. Hier wird nur auf die für diese Betriebe geltenden Spezialregelungen eingegangen. Für den kompletten Informationsgewinn sind Mischbetriebe deshalb gut beraten, drei Abendveranstaltungen zu belegen.

Für die Teilnahme an den Online-Veranstaltungen ist keine Registrierung erforderlich. Empfängerinnen und Empfänger des E-Mail-Verteilers „Informationen der Verwaltungsgruppe“ erhalten zudem die Zugangsdaten unaufgefordert per E-Mail. Alle anderen Interessierte senden eine E-Mail mit dem Betreff „Infoveranstaltung GAP“ an LWA-veranstaltung@main-tauber-kreis.de und erhalten dann die Zugangsdaten per E-Mail.

Das Landwirtschaftsamt empfiehlt, sich frühzeitig mit der neuen Arbeit in FIONA vertraut zu machen und mit der Antragsbearbeitung zu beginnen. Insbesondere zum Schluss der Antragsperiode Ende Januar können bei starker Inanspruchnahme die Programmstabilität oder die Erreichbarkeit der Mitarbeitenden des Landwirtschaftsamts beeinträchtigt sein. Auch für diese Antragsannahme können nur nach Voranmeldung persönliche Beratungstermine vergeben werden. Wo erforderlich, muss online ein Termin gebucht werden und es sind teilweise spezielle Zugangsvoraussetzungen zu beachten.

Es wird ferner gebeten, bei offenen Fragen im Rahmen der Antragstellung die Servicenummer des Landwirtschaftsamtes 07931/4827-6307 anzurufen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Anruferinnen und Anrufer werden an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter weitergeleitet. In jedem Fall muss der elektronische Förderantrag für alle FAKT-Teilnehmenden, mitsamt den erforderlichen Unterlagen, bis spätestens Dienstag, 31. Januar 2023, eingereicht werden.

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