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12.11.2021

Fünf Kehrbezirksinhaber für weitere sieben Jahre wiederbestellt

Erster Landesbeamter Florian Busch hat im Landratsamt Main-Tauber-Kreis in Tauberbischofsheim fünf bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern ihre Bestellungsurkunden übergeben. Deren bisherige Bestellungen sind bis zum 31. Dezember 2021 befristet und wurden nunmehr für weitere sieben Jahre, also bis 31. Dezember 2028, verlängert. Alle fünf Kehrbezirke waren öffentlich ausgeschrieben. Die Federführung bei den Ausschreibungsverfahren hatte das Regierungspräsidium Stuttgart.

Allen fünf bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern wurde nach der Ausschreibung wieder ihr bisheriger Kehrbezirk zugewiesen. Dies betrifft Walter Adam von Dewitz (Kehrbezirk Main-Tauber-Kreis Nr. 2, Teile von Lauda-Königshofen und Tauberbischofsheim), Ulrich Gabel (Kehrbezirk Main-Tauber-Kreis Nr. 4, Teile von Bad Mergentheim), Lars Ederer (Kehrbezirk Main-Tauber-Kreis Nr. 6, Külsheim, Teile von Wertheim, Tauberbischofsheim und Werbach), Heinz Krauter (Kehrbezirk Main-Tauber-Kreis Nr. 7, Freudenberg und Teile von Wertheim), Ralf Köhler (Kehrbezirk Main-Tauber-Kreis Nr. 13, Teile von Bad Mergentheim Weikersheim und Igersheim).

Erster Landesbeamter Busch dankte den Bezirksschornsteinfegern für die Übernahme der hoheitlichen Aufgabe. „Sie leisten einen wichtigen und wertvollen Beitrag zur Sicherheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger“, sagt Busch.

Das Berufsbild des Schornsteinfegers hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sind oft die ersten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beim Thema Wärmedämmung und Energieeinsparung am Gebäude. „Kein Beruf ist näher dran am Thema Energiesparen. Aus diesem Grunde wechseln auch viele Schornsteinfegerkolleginnen und -kollegen in die Sparte Energieberatung“, informierte Bezirksschornsteinfeger Lars Ederer.

„Der Kreisobmann der Schornsteinfeger, Lars Ederer, übergab dem Ersten Landesbeamten einen Glücksbringer in Form eines kleinen goldfarbenen Schornsteinfegers als Dank für die Unterstützung und die gute Zusammenarbeit.

„In Zeiten der Corona-Pandemie sind die gesetzlich begründeten Eigentümerpflichten zu Schornsteinfegertätigkeiten nicht aufgehoben“, erklärte der für das Schornsteinfegerwesen zuständige Sachbearbeiter des Kreisbauamtes Harald Englert. „Hier kommt es immer wieder zu Rückfragen aus der Bevölkerung. Die Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen muss aber auch in der Pandemie weiterhin gewährleistet sein. Die aktuelle Lage erfordert praxisbezogene Lösungsansätze. Grundsätzlich müssen alle Arbeiten ausgeführt werden, die unter Berücksichtigung der bekannten Verhaltens- und Hygieneregeln erledigt werden können. Schornsteinfegertätigkeiten dürfen nicht auf lange Sicht aufgeschoben werden, da sie wesentlich zur Gefahrenabwehr beitragen.“

„Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und die Schornsteinfegerbetriebe setzen alles daran, gute Lösungen für alle Beteiligten zu finden, damit die Betriebs- und Brandsicherheit der Feuerungsanlagen gewährleistet sind“, sagt Schornsteinfeger Ederer.

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