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14.03.2023

Förderungen aus dem ESF Plus können beantragt werden

Der regionale Arbeitskreis Main-Tauber-Kreis zum Europäischen Sozialfonds hat die regionale Arbeitsmarktstrategie erarbeitet, um den ESF Plus im Main-Tauber-Kreis für das Förderjahr 2024 umzusetzen. Die Mitglieder haben sich in ihrer Sitzung unter der Leitung von Elisabeth Krug, Dezernentin für Jugend, Soziales und Gesundheit im Landratsamt, auf das Ziel „Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit“ verständigt.

Die Förderung konzentriert sich dabei auf Projekte für Schülerinnen und Schüler ab Sekundarstufe 1, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und bei denen mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist bzw. bei denen das Erreichen der Ausbildungsreife in Frage gestellt ist. In weiteren Angeboten sollen marginalisierte junge Menschen bzw. Schulabbrecherinnen und -abbrecher gefördert werden, die von Regelsystemen der Schule, der Jugendberufshilfe und der Arbeitsförderung nicht oder nicht mehr erreicht werden.

Kommunen, Organisationen und Vereine können bis 31. Mai 2023 Förderanträge für das Jahr 2024 einreichen. Bewilligt werden können ausschließlich ESF-Projekte, deren öffentliche Unterstützung oberhalb der Schwelle von 30.000 Euro liegt und die die Mindestteilnehmendenzahl nicht unterschreitet. Sie beträgt grundsätzlich zehn Personen.

Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen. Sie profitieren über ihre Teilnahme an ESF Plus-geförderten Projekten und Förderprogrammen.

Die Mittelausstattung in der neuen Förderperiode für den Main-Tauber-Kreis beträgt jährlich 165.000 Euro. Die Kofinanzierung der Projekte muss durch den Antragsteller sichergestellt werden. Der ESF-Förderanteil an der öffentlichen Finanzierung soll zwischen 30 Prozent und 40 Prozent liegen.

Die Anträge müssen direkt bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, eingereicht werden. Die für die Antragstellung verbindliche Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2024 des Main-Tauber-Kreises kann unter www.main-tauber-kreis.de/esf-foerderung abgerufen werden. Dort ist auch der Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für das Jahr 2024 mit weiteren Hinweisen zu finden.

Alle weiteren Informationen sowie die neuen Antragsformulare sind im Internet unter www.esf-bw.de abrufbar, insbesondere die Hinweise zur Förderperiode 2021 bis 2027 sowie Methodik und Kriterien für die Auswahl von ESF-Plus-Vorhaben, eine Aufstellung der förderfähigen Ausgaben und vieles mehr.

Als grundlegende Voraussetzungen für eine Förderung im ESF Plus müssen die Querschnittsziele „Gleichstellung der Geschlechter“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“, „Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität“, „Transnationale Kooperation“ sowie „Charta der Grundrechte“ beachtet werden.

Auskünfte an Projektträger im Main-Tauber-Kreis erteilt Elisabeth Krug, Dezernentin für Jugend, Soziales und Gesundheit im Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Telefon 09341/82-5707, E-Mail: elisabeth.krug@main-tauber-kreis.de.

Der Europäische Sozialfonds (ESF)

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist seit vielen Jahren das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union (EU), um Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Mit Beginn der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 fördert der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa und unterstützt künftig auch das europaweite Politikziel „Ein sozialeres Europa“. In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus dazu insbesondere auf die Förderung von nachhaltiger Beschäftigung, lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und Bekämpfung von Armut. Der ESF Plus wird über die regionalen Arbeitskreise umgesetzt. Diese umfassen die relevanten Akteure auf Landkreisebene unter Vorsitz des jeweiligen Stadt- oder Landkreises.

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