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11.03.2022

Ell weiter bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Die bisherige Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Main-Tauber-Kreis Nr. 10 ist zum 28. Februar abgelaufen. Nun hat das Landratsamt Main-Tauber-Kreis nach öffentlicher Ausschreibung den bisherigen Kehrbezirksinhaber, Wolfgang Ell aus Lehrberg, für weitere sieben Jahre bestellt. Sein Kehrbezirk wurde räumlich nicht verändert und erstreckt sich in der Stadt Bad Mergentheim auf die Stadtteile Apfelbach, Herbsthausen und Teile von Markelsheim, in der Stadt Niederstetten auf den Hauptort und die Stadtteile Adolzhausen, Herrenzimmern, Pfitzingen, Rehhof, Rüsselhausen, Vorbachzimmern und Wermutshausen sowie in der Stadt Weikersheim auf die Stadtteile Bronn, Elpersheim mit dem Gewerbegebiet „Tauberhöhe“, Haagen, Honsbronn und Laudenbach.

Bei der Übergabe der Bestellungsurkunde dankte Erster Landesbeamter Florian Busch dem alten und neuen Kehrbezirksinhaber für die gewissenhafte Übernahme der öffentlichen Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und gratulierte ihm zur Bestellung. „Die Bestellung durch das Landratsamt unterstreicht, wie wichtig die Aufgabe der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist. Sie handeln als mit staatlichen Aufgaben beliehene Unternehmer in dem äußerst sicherheitsrelevanten Bereich des präventiven Brand- und Immissionsschutzes“, sagte Erster Landesbeamter Busch. Bezirksschornsteinfegerin oder Bezirksschornsteinfeger sei ein Beruf im Wandel, zugleich gerade deshalb aber auch ein Beruf mit Zukunft.

Den Glückwünschen schlossen sich der zuständige Amtsleiter Michael Schulz und Harald Englert vom Sachgebiet Schornsteinfegerwesen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis an. Wolfgang Ell dankte für die stets gute Zusammenarbeit.

Seit 2013 sind die Schornsteinfegertätigkeiten in einen hoheitlichen und einen wettbewerblichen Teil getrennt. Im hoheitlichen Bereich sind den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern insbesondere die Führung des Kehrbuches, die Feuerstättenschau, die Ausstellung von Feuerstättenbescheiden und die Ausstellung von Bescheinigungen zu Bauabnahmen übertragen. Im wettbewerblichen Teil bietet der Schornsteinfegerbetrieb die Schornsteinkehrung, die Abgaswegeüberprüfung und die Immissionsschutzmessung an.

Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz auf sieben Jahre befristet. Eine Wiederbestellung des Kehrbezirksinhabers nach Ablauf der sieben Jahre ist nach erneuter öffentlicher Ausschreibung des Kehrbezirks zulässig.

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Ell, Nussbaumweg 5 in 91611 Lehrberg, ist unter der Telefonnummer 09820/918316, per Fax an 09820/9189629 sowie unter der E-Mail-Adresse info@schornsteinfeger-ell.de zu erreichen.

Angaben zum räumlichen Geltungsbereich des Kehrbezirks können beim Sachgebiet Schornsteinfegerwesen im Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Kreisbauamt, Telefon: 09341/82-5736, erfragt werden und stehen unter www.main-tauber-kreis.de/bauamt zur Verfügung.

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